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Schlagwort: Renovierung

Erbe ist kein Schatzfund: Der Käufer eines Hauses darf das dort eingemauerte Bargeld nicht behalten

Manchmal kommt es vor, dass ein Erblasser sein Vermögen so gut versteckt, dass es entweder gar nicht oder erst Jahre später gefunden wird.

Ein Hauseigentümer fand bei der Renovierung des neu erworbenen Hauses im Kachelofen eingemauerte Stahlkassetten mit über 300.000 DM Bargeld. Nun stellte sich die Frage, wem das Geld gehöre. Der Hauseigentümer war der Meinung, dass es sich dabei um einen Schatzfund handelte, da der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sei.

Das Gericht sah dies jedoch anders. Es war der Ansicht, dass ausreichend Indizien vorlagen, um das Geld einer früheren, inzwischen verstorbenen Hausbesitzerin zuordnen zu können. Diese Indizien waren unter anderem die Banderolen an den Banknoten aus den Jahren 1971 bis 1977 und die Aussage einer Zeugin, die angab, dass die Verstorbene mehrfach „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“ geäußert hatte. Der Hauseigentümer erhielt daher nur 5.000 EUR Finderlohn, während der Rest des gefundenen Betrags an die Erben der verstorbenen Frau gingen.

Hinweis: Sofern das Erbe an ungewöhnlichen Orten aufbewahrt wird, empfiehlt es sich, den Erben oder einer Vertrauensperson Hinweise zum Auffinden der Vermögenswerte zu hinterlassen.

Quelle: OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.07.2013 – I-11 U 35/12
Thema: Erbrecht

Endrenovierungsklauseln: Individuell vereinbarte Klauseln können Fallen enthalten

Zu Renovierungsklauseln in vorformulierten Mietverträgen haben die Gerichte schon vieles entschieden. Häufig steht das Recht auf Seiten des Mieters. Ganz anders sieht es aber aus, wenn tatsächlich eine individuelle Vereinbarung vorliegt.

In einem jetzt entschiedenen Fall ging es um Schadensersatzansprüche aufgrund der unterlassenen Renovierung einer gepachteten Tiefgarage. Nach dem individuell ausgehandelten Pachtvertrag hatte sich die Pächterin sowohl zur laufenden Instandhaltung als auch zur Rückgabe des Pachtgegenstands nebst Zubehör im renovierten und mängelfreien Zustand verpflichtet. Die Pächterin war nun der Auffassung, dass diese Klausel sie in unzumutbarer Weise benachteiligen würde. Mit dem Argument kam sie allerdings nicht weiter – denn es ging hier nicht um Wohnraum, sondern um eine Tiefgarage. Zudem war die Mietklausel individualvertraglich vereinbart worden und stellte daher keine vorformulierte Vertragsbedingung dar. In solchen Fällen kann eine Endrenovierungsklausel auch dann wirksam sein, wenn der Mieter sich zur steten Instandhaltung des Objekts verpflichtet hat.

Hinweis: In vielen Fällen kann sowohl Mietern als auch Vermietern nur geraten werden, von aktuellen, vorgedruckten und rechtsanwaltsgeprüften Vertragsformularen nicht abzuweichen.

Quelle: OLG Rostock, Urt. v. 19.03.2015 – 3 U 15/14
Thema: Mietrecht