Endlich entschieden: Kettenrauchender Mieter darf in seiner Wohnung bleiben
Dieser Fall eines Kettenrauchers ging durch alle Medien und dürfte nun endgültig einen Abschluss gefunden haben.
Eine Vermieterin warf ihrem stark rauchenden Mieter vor, er habe sich durch seine Raucherei vertragswidrig verhalten. Insbesondere seien im Mietshaus Belästigungen durch den Zigarettengestank vorhanden gewesen. Deshalb hatte die Vermieterin dem dauerrauchenden Mieter gekündigt. Als dieser nicht freiwillig auszog, legte die Vermieterin eine Räumungsklage ein. Nachdem das Gericht 13 Zeugen gehört hatte, konnten die Beeinträchtigungen durch Zigarettengestank im Treppenhaus nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des rauchenden Mieters zurückgeführt werden. Damit war kein Kündigungsgrund gegeben; der Mieter darf in der Wohnung bleiben.
Hinweis: Die gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere in Mietshäusern, kann viele Streitigkeiten vermeiden. Doch daran halten sich leider nicht alle Bewohner. In jedem Fall gilt: Soll einem Mieter wegen starker Raucherei gekündigt werden, muss dieses Verhalten auch bewiesen werden können.
Quelle: LG Düsseldorf, Urt. v. 28.09.2016 – 23 S 18/15
Thema: Mietrecht