Vergütungsrecht der Heilberufe
Wir überprüfen auf der Grundlage der Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte (GOÄ-GOZ) unberechtigt erscheinende privatärztliche Forderungen auf ihre Richtigkeit und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht.)
Als Kanzlei mit medizinrechtlichem Schwerpunkt vertreten wir vielfach Ärzte und Zahnärzte in vergütungsrechtlichen Angelegenheiten. Hier hat selbstverständlich die Durchsetzung der Forderungen unseres Mandanten oberste Priorität.