Arbeitskampf ohne Gewerkschaft: Teilnahme an wildem Streik rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Arbeitsrecht räumt Arbeitnehmern eine Vielzahl arbeitskämpferischer Maßnahmen ein. Dennoch gelten auch im Arbeitskampf Regeln, die selbst bei noch so berechtigten Forderungen nicht übertreten werden sollten. Dass man sonst schnell seinen Kündigungsschutz verlieren kann, zeigt der Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) landete.