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Autor: Stephanie Walter

Existenzminimum hat Vorrang: Unterhaltspflichtiger Vater von drei Kindern darf nicht studieren

Der Mindestunterhalt für Kinder ist dem Gesetzgeber und den Gerichten heilig. Wer den nicht zahlen kann, braucht eine sehr gute Begründung. Die meinte ein Vater zu haben, denn er studierte und konnte deshalb den Mindestunterhalt für drei Kinder nicht aufbringen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste seinen Bildungshunger mit seiner Unterhaltspflicht abwägen.

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Einordnung als Umgehungsgeschäft: Keller ist als ortsüblicher Bestandteil einer Berliner Wohnung nicht separat vermietbar

Wer als Vermieter meint, dass rechtliche Rahmenbedingungen leicht zu umgehen sind, wenn man nur will, sollte dieses Urteil des Landgerichts Berlin (LG) unbedingt kennen. Denn was bei Pkw-Stellplätzen oder Garagen gilt, ist in Berlin bei Kellerräumen nicht ohne weiteres möglich – nämlich, sie separat zu vermieten. Wer das dennoch tut, legt sich durch eine Umgehung der Mietpreisbremse mit den Gerichten an.

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Europäisches Nachlasszeugnis: EuGH muss klären, welche Einwendungen eine Erteilung verhindern

Ein Sachverhalt mit internationalem Bezug hat das Amtsgericht Lörrach (AG) dazu veranlasst, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Europäischen Erbrechtsverordnung vorzulegen. Konkret geht es um die konkrete Auslegung, wann welche Arten der Einwendungen die Erteilung eines Nachlasszeugnisses verhindern können.

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Fahrtenbuchauflage für Gesamtfuhrpark: Wer erst nach Androhung empfindlicher Konsequenzen mitwirkt, darf nicht auf Milde hoffen

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) in Saarlouis musste sich im Folgenden mit einer Halterin verschiedener Firmenfahrzeuge auseinandersetzen, die sich mit den Folgen ihrer Renitenz bei der Mitwirkung von Anhörungsverfahren befassen musste. Ob allein ihre Nachgiebigkeit bei der Verfolgung der letzten Ordnungswidrigkeit das Verhängen einer Fahrtenbuchauflage bezüglich aller auf sie zugelassenen Fahrzeuge verhindern kann, lesen Sie hier.

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Arbeitszeitbetrug: Arbeitsgericht ersetzt Betriebsratszustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Einem Mitglied des Betriebsrats zu kündigen, ist zwar weitaus schwieriger als bei üblichen Arbeitnehmern, unmöglich ist dies aber bei weitem nicht. Und auch als Betriebsratsvorsitzender ist man vor einer Kündigung nicht gefeit, wenn man grundlegende Pflichten verletzt hat. Zur Not muss eine verwehrte, aber hierbei stets notwendige Zustimmung des Gremiums zur Kündigung gerichtlich ersetzt werden – so wie im folgenden Fall durch das Arbeitsgericht Lüneburg (ArbG).

Ein Betriebsratsvorsitzender eines bekannten Logistikunternehmens war mit anderen Betriebsratsmitgliedern gemeinsam auf Kosten des Arbeitgebers zum Deutschen Betriebsrätetag nach Bonn gereist. Er nahm jedoch nur am ersten Veranstaltungstag teil. Dann fuhr er aus privaten Gründen nach Düsseldorf. In seinem Arbeitszeitnachweis gab er trotzdem an, Betriebsratsarbeit geleistet zu haben. Er behauptete letztendlich, tatsächlich für den Betriebsrat während der Abwesenheitszeiten tätig gewesen zu sein. Der Arbeitgeber benötigte für die Kündigung des Betriebsratsmitglieds nun die Zustimmung des Gremiums – die er aber nicht bekam. Daher beantragte er, die Zustimmung durch das ArbG ersetzen zu lassen. Bereits das Verlassen des Betriebsrätetags sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung durch den Betriebsratsvorsitzenden gewesen. Darüber hinaus bestand der dringende Verdacht, dass er in seinem Arbeitszeitnachweis bewusst falsche Angaben gemacht hatte.

Dem ArbG erging es schließlich wie dem Arbeitgeber – es glaubte der Aussage des Betriebsratsvorsitzenden nicht, er habe in der fraglichen Zeit andere Betriebsratsarbeit erledigt. Das Gericht ersetzte daher die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung. Nach Rechtskraft dieser Entscheidung kann der Arbeitgeber die Kündigung nun aussprechen.

Hinweis: Mitglieder des Betriebsrats sind eben gerade nicht unkündbar. Nur die ordentliche Kündigung ist für eine gewisse Zeit ausgeschlossen.

Quelle: ArbG Lüneburg, Beschl. v. 05.04.2023 – 2 BV 9/22

Berechnung von Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Differenzunterhalts kann für betreuenden Elternteil entscheidend sein

Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (AG) musste über einen Fall entscheiden, in dem die Ehefrau, die die gemeinsamen Kinder betreute, wie so oft weniger verdiente als ihr Mann. Der Mann verlangte dennoch Unterhalt von ihr. Zu Recht? Lesen Sie hier, wie eine solche Fallgestaltung zustande kommt und wie sie entschieden wurde.

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Jobcenter muss übernehmen: Miete von Sozialwohnung kann nicht als unangemessen angesehen werden

Es gibt ein interessantes neues Urteil zur Höhe der vom Jobcenter zu übernehmenden Mietkosten für eine Sozialwohnung. Das hierfür verantwortliche Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) schloss dabei eine teilweise recht große Lücke zwischen Theorie und Praxis. Es passte die Erwartungen des Jobcenters an die Realität an – besonders für Leistungsempfänger in Ballungsräumen ein Urteil von großer Bedeutung.

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Kein Mietminderungsgrund: Sich unbekleidet sonnender Vermieter mindert Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht

Mietmängel stellen auf Umstände ab, die die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mindern. Regelmäßig werden Gerichte damit beauftragt herauszufinden, wann ein solcher Umstand vorliegt und Mieter zu einer Mietminderung entsprechend berechtigt sind. Ob ein solcher Mietmangel auch vorliegt, wenn sich der eigene Vermieter im Hof nackt sonnt, musste im Folgenden das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) neben anderen vorgetragenen Beeinträchtigungen bewerten.

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Neue Schlusserbeneinsetzung: Vereinbarter Änderungsvorbehalt kann wechselbezügliche Verfügungen flexibel halten

Grundsätzlich gilt im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments, dass wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tod eines Ehegatten nachträglich nicht mehr abgeändert werden können. Doch wie so oft gibt es auch hier Ausnahmefälle – oder wie der Jurist sagt: Es muss auf den Einzelfall abgestellt werden. Und mit eben einem solchen Ausnahmefall hatte sich im Folgenden das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zu befassen.

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Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen: Erscheinungsbild der Baumkrone gibt ausreichend Hinweise auf notwendige Zusatzkontrollen

Straßenbäume haben es nicht leicht – besonders hinsichtlich der klimatischen Verhältnisse müssen sie oft mehr aushalten, als sie können. Wenn einer von ihnen Ballast abwirft, kommt es naturgemäß meist zu Schäden. In diesem Fall litt glücklicherweise nur geparktes Blech. Dennoch musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) klären, ob dessen Halterin Anspruch auf Schadensersatz hat.

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