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Schlagwort: Angemessenheit

Mehr als 1.600 EUR: Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen

Die Frage nach Angemessenheit und Notwendigkeit stellt sich vor Gericht besonders oft, wenn es um Unterhaltsforderungen geht. Aus diesem Grund gibt es die Düsseldorfer Tabelle (DT), die seit 1962 als Leitlinie bei Unterhaltsfragen gilt. Seitdem wird sie stetig an die sich verändernden Lebensumstände angepasst, so auch hinsichtlich der Einkommensgruppen. Dieser Fall des Oberlandesgerichts München (OLG) zu einem sehr solventen, unterhaltspflichtigen Vater landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und wird in einer Frage auch wieder ans OLG zurückgehen.

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Wohneigentum und Hartz IV: Jobcenter muss nach fehlender Kostensenkungsaufforderung Heizungsreparatur zahlen

Auch Hauseigentümer haben gegenüber dem Jobcenter Rechte.

Hier ging es um eine Klägerin, die als Hauseigentümerin gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezog. Ihre Heizung war defekt und musste für 5.200 EUR repariert werden. Die Hauseigentümerin wendete sich damit an das Jobcenter. Dieses gewährte ihr jedoch nur einen äußerst geringen Zuschuss, da sonst die angemessenen Wohnkosten für einen Zweipersonenhaushalt überschritten würden. Deshalb gewährte es der Frau für den Gesamtbetrag lediglich ein Darlehen. Dagegen klagte sie.

Das Gericht urteilte, dass das Jobcenter die Kosten für die Erneuerung der defekten Gasheizung ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Wohnkosten tragen muss, da es der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin zuvor keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hatte. Das Erfordernis dieser Aufforderung gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstbewohntes Wohneigentum.

Hinweis: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Viele Bescheide der Jobcenter sind fehlerhaft. Eine Überprüfung ist daher häufig angebracht und sinnvoll.

Quelle: SG Dortmund, Urt. v. 19.09.2016 – S 19 AS 1803/15
Thema: Mietrecht