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Schlagwort: Erklärung

Mindestvoraussetzungen erfüllt: Eigenhändige Abfassung und Unterschrift machen aus Kneipenblock ein gültiges Testament

Ein Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Allein der Umstand, dass sich das Testament auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um ein Testament handeln könne. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) festgestellt.

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Keine Vor- und Nacherbschaft: Laut Oberlandesgericht kann Berliner Testament auch aus drei Urkunden bestehen

Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament (sogenanntes Berliner Testament) errichten. Hierfür reicht es aus, wenn einer der Ehegatten das Testament formwirksam errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste im folgenden Fall bewerten, ob auch verschiedene Urkunden ein solches Berliner Testament begründen können.

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