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Schlagwort: Nachbargrundstück

Trotz nachbarlichem Einverständnis: Fenster in Brandwänden müssen wieder verschlossen werden

Dass nicht jede Umbaumaßnahme lediglich vom Wohlwollen des Nachbarn abhängt, zeigt dieser Fall des Verwaltungsgerichts Mainz (VG). Denn hier hatte die Bauordnungsbehörde den berechtigten Einwand bei einer Wand – und zwar sicherheitstechnisch. Dass sie hierbei ein wenig trödelte, spielte für den Ausgang des Ganzen keine wesentliche Rolle.

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Bitte Abstand halten: Nachbarn dürfen auf Entfernung einer zu nah angebrachten Wärmepumpe bestehen

Die Vorschriften des Bauordnungsrechts sollten von Nachbarn stets eingehalten werden – sonst wird es teuer.

Eine Wärmepumpe wurde in 2 m Entfernung zum Nachbargrundstück betrieben. Die Nachbarn verlangten nun, dass diese Wärmepumpe beseitigt wird, da von ihr eine erhebliche Lärmbelästigung ausging. Die Abstandsfläche von mindestens 3 m sei nicht eingehalten worden. Schließlich klagten die Nachbarn ihren Beseitigungsanspruch ein – mit Erfolg.

Tatsächlich musste die Wärmepumpe entfernt werden. Dabei kam es nicht auf die Dimension der Anlage an, sondern auf die Emissionen, die sie verursachte.

Hinweis: Der Beseitigungsanspruch setzte kein Verschulden der Betreiber der Wärmepumpe voraus. Die Pumpe muss mindestens 3 m Abstand zum Nachbargrundstück haben, anderenfalls gibt es einen Beseitigungsanspruch.

Quelle: OLG Nürnberg, Urt. v. 30.01.2017 – 14 U 2612/15

Thema: Mietrecht