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Schlagwort: Schadensersatzansprüchen

Räumungsklage abgewiesen: Wohnungsbesichtigung ist Voraussetzung für wirksame Eigenbedarfskündigung

Die Beendigung eines Mietverhältnisses durch eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich möglich. Doch auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dass es sich bei der Wohnungsbesichtigung beispielsweise um ein wichtiges Indiz zur hinreichenden Verfestigung des Eigenbedarfs handelt, musste ein Vermieter vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) lernen, dessen Sohn und Kumpanen als Wohngemeinschaft (WG) der Einzug folglich verwehrt blieb.

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Schmerzhafter Flugregelverstoß: Wen es im Ausland in die Lüfte zieht, der sollte das jeweils geltende Luftrecht kennen

In Anbetracht der Tatsache, dass Zusammenstöße in der Luft meistens tödlich enden, ist im folgenden Fall wahrlich von Glück im Unglück zu reden. Da Glück aber auch stets Ansichtssache ist, musste das Oberlandesgericht Köln (OLG) hier erneut über die Frage von Schuld, Unschuld und – Sie ahnen es – von Schadensersatzansprüchen befinden.

Einer der beiden beteiligten Männer war in Norditalien mit einem Hängegleiter (Drachen) unterwegs, den anderen zog es an einem Gleitschirm in die Lüfte. Auch sonst herrschte mit mehr als zehn Gleitschirmen in der Luft ein reger Flugbetrieb, als Drachen und Gleitschirm bei schwacher Thermik in 80 Meter Höhe miteinander kollidierten. Der Drache wurde dabei auf den Rücken gedreht, der Pilot fiel von oben in das Segel und stürzte ab. Trotz der Höhe zog er sich lediglich Prellungen und eine Stauchung des linken Handgelenks zu. Der andere Pilot konnte seinen Rettungsschirm öffnen und blieb unverletzt. Nun meinte der verletzte Pilot, dass er an dem Unfall keine Schuld trage, und forderte Schmerzensgeld sowie Schadensersatz von insgesamt rund 6.500 EUR.

Doch Geld bekam er keins. Die deutschen Gerichte haben bei ihrer Entscheidung zwar Anspruchsgrundlagen des deutschen Rechts anzuwenden, hier musste das OLG aber auch die Sicherheits- und Verhaltensregeln nach italienischem Luftrecht berücksichtigen. Danach genießen jene nichtmotorisierten Fluggeräte das Vorflugrecht, die in einem thermischen Aufwind in einer kreisförmig nach oben steigenden Drehung fliegen – andere nichtmotorisierte Fluggeräte müssen ausweichen. Dabei gibt derjenige den Drehsinn vor, der sich als Erster in dem thermischen Aufwind befindet. Außerdem gilt neben der allgemeinen Sichtflugregelung, wonach fortgesetzter Blickkontakt mit möglichen anderen Formen des Luftverkehrs erforderlich ist, auch ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Und hier hatte in den Augen der OLG-Richter tatsächlich der verletzte Pilot gegen die Flugregeln verstoßen – und nicht dessen Unfallgegner.

Hinweis: Das Gericht war bei der notwendigen Einarbeitung in italienisches Recht sicherlich nicht zu beneiden. Doch das gehört für viele Familienrichter zum Berufsalltag. Denn besonders Scheidungen werden auch häufig nach ausländischem Recht beurteilt.

Quelle: OLG Köln, Urt. v. 27.03.2020 – 1 U 95/19

Thema: Sonstiges

Pflichtverletzung: Testamentsvollstreckerin haftet auf Schadensersatz, wenn sie Erbanteile falsch ausbezahlt

Bei der verantwortungsvollen Aufgabe der Testamentsvollstreckung können Fehler passieren. Dass dies unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen der Erben oder des Finanzamts gegen den Testamentsvollstrecker führen kann, beweist der Fall des Oberlandesgerichts München (OLG) wie folgt.


Eine Frau setzte in ihrem Testament ihre fünf Töchter als Erbinnen ein und ordnete Testamentsvollstreckung durch eine Rechtsanwältin und Steuerberaterin an. In dem Testament wurde zudem bestimmt, dass für zwei der Schwestern größere Geldbeträge, die diese bereits erhalten hatten, als Vorempfänge zu berücksichtigen sind. Nach dem Tod der Frau verkaufte die Testamentsvollstreckerin die Immobilien aus dem Nachlass und zahlte allen Schwestern den gleichen Betrag aus, berücksichtigte also entgegen den testamentarischen Vorgaben die Vorempfänge nicht. Die Testamentsvollstreckerin verlangte daher die zu viel gezahlten Beträge von den beiden Schwestern entsprechend zurück und mahnte diese mehrfach an, ohne dass diese jedoch den Betrag zurückzahlten. Eine der anderen Schwestern verklagte daraufhin die Testamentsvollstreckerin auf Schadensersatz in Höhe des ihr zu wenig bezahlten Anteils – mit Erfolg.

Das OLG gab der Schwester Recht. Es stellte fest, dass die falsche Auszahlung des Erbes eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellte, und ließ das Argument der Testamentsvollstreckerin nicht gelten, dass der Vorgang noch nicht abgeschlossen sei.

Hinweis: Testamentsvollstrecker haften den Erben und Vermächtnisnehmern gegenüber für schuldhafte Pflichtverletzungen. Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker von dieser Schadensersatzpflicht in seinem Testament auch nicht befreien. Darüber hinaus kann bei Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers auch ein Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers beim Nachlassgericht gestellt werden.

Quelle: OLG München, Urt. v. 13.03.2019 – 20 U 1345/18

Thema: Erbrecht

Unfallmanipulation: Für die Bewertung eines fingierten Unfalls ist das Gesamtbild aller Indizien entscheidend

Um einen Unfallhergang als Manipulation zu bewerten, ist das Gesamtbild aller einzelnen Indizien maßgeblich zu betrachten.

Auf einer Grundstückseinfahrt kam es zu einem Unfall. Ein Fahrzeug fuhr rückwärts auf das Grundstück und beschädigte hierbei einen anderen Pkw. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers lehnte die Zahlung von Schadensersatzansprüchen jedoch ab, da sie von einem manipulierten Vorfall ausging.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Auffassung der Haftpflichtversicherung bestätigt, da zahlreiche Einzelumstände vorlagen, die auf eine Unfallmanipulation hindeuteten. Zum einen war ein hochpreisiges Fahrzeug mit entsprechend hohen Reparaturkosten beteiligt, dessen Abrechnung der Reparaturkosten fiktiv erfolgen sollte. Zudem war der Unfallort auffällig, ebenso wie der Umstand, dass keine Polizei hinzugezogen wurde. Für eine Unfallmanipulation sprachen außerdem die Ausführungen des vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Nach dessen Gutachten fehlte es für die verschiedenen Anstoßhöhen der Fahrzeuge an der erforderlichen Plausibilität. Zu diesen Beschädigungen hätte es nicht kommen können, wären die Fahrzeuge sehr langsam aneinander vorbeigefahren. Bei einer geringen Geschwindigkeit würde ein Auffahren schließlich bemerkt, man würde bremsen und rasch zum Stillstand kommen. Danach wäre allenfalls ein kleinflächiger Schaden anzunehmen. Im vorliegenden Fall verlief das Schadensbild aber von der hinteren Tür bis zum vorderen Kotflügel. Dieses Schadensbild geht demnach nicht konform mit dem geschilderten Unfallablauf, sondern spricht für ein bewusstes Weiterfahren. Ebenso war zu berücksichtigen, dass für den Schädiger kein plausibler Grund bestand, überhaupt so weit zurückzusetzen.

Hinweis: Ob ein manipulierter Unfall vorliegt, ist nicht aufgrund einzelner Indizien zu bewerten, sondern nach deren Gesamtbild. Im vorliegenden Fall waren die Ausführungen des vom Gericht bestellten Sachverständigen ausschlaggebend, nach dessen Aussagen das Unfallgeschehen nicht als plausibel anzusehen war.

Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 15.03.2016 – 26 U 164/15
Thema: Verkehrsrecht