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Schlagwort: Sonderkündigungsrecht

Gekündigte Betriebsratswahlinitiatorin: Arbeitsgericht lehnt dreifach erfolgte außerordentliche Kündigungen ab

Die Mitglieder des Wahlvorstands einer Betriebsratswahl genießen besonderen Kündigungsschutz. Ignoriert der Arbeitgeber diesen Sonderkündigungsschutz, können betroffene Arbeitnehmer dagegen klagen. Im folgenden Fall des Arbeitsgerichts Düsseldorf (ArbG) konnte eine entsprechende Kündigungsschutzklage gleich dreifach punkten.

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Haupterben aufgepasst! Nur die wenigsten Verträge enden automatisch mit dem Tod

Mit einem Todesfall kommt einiges auf die Angehörigen zu. Neben der persönlichen Trauer müssen sie sich um zahlreiche organisatorische Dinge wie die Bestattung oder das Erbe kümmern.

Wichtig ist, dabei auch zu beachten, dass Verträge, die der Erblasser zu Lebzeiten abgeschlossen hat, nicht automatisch mit seinem Tod enden.

Grundsätzlich enden nur höchstpersönliche Verträge – wie etwa der Arbeits- oder der Pflegeheimvertrag – mit dem Tod des Vertragsnehmers. Andere Verträge laufen hingegen weiter, und die daraus resultierenden Verpflichtungen gehen auf die Erben über. Eine Besonderheit stellen Mietverträge dar. Hier kommt es zunächst darauf an, ob der Verstorbene allein Mietpartei war oder nicht. Gibt es mehrere Mieter – etwa bei Ehepartnern oder Wohngemeinschaften -, läuft der Vertrag mit der noch lebenden Mietpartei unverändert weiter. War der Verstorbene alleiniger Mieter, sind sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme über den Todesfall außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

Sonstige Verträge wie etwa ein Abonnement für eine Zeitung oder Zeitschrift, die Mitgliedschaft in einem Verein, der Telefon- oder Internetvertrag laufen grundsätzlich weiter und müssen fristgerecht gekündigt werden. Hier sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden, ob u.U. ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall besteht. Viele Unternehmen sind zudem kulant und beenden den Vertrag, wenn ihnen der Totenschein übersandt wird. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.

Hinweis: Im Todesfall ist es daher wichtig, die Unterlagen des Verstorbenen genau zu prüfen, um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Verträge bestehen und welche Kündigungsfristen gelten. Im Zweifel sollte dann rechtlicher Rat eingeholt werden.

zum Thema: Erbrecht

Spitzfindigkeiten im Mietrecht: „Leer“ heißt nicht „geräumt“

Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags sollten Augen und Ohren immer aufmerksam geöffnet sein, wie der folgende Fall zeigt.

Ein Interessent wollte ein Wohn-Geschäftshaus kaufen bzw. alternativ dazu eine Teilfläche anmieten. Auf dieser Teilfläche standen verschiedene Gegenstände, die im Fall des Kaufs vom Käufer entsorgt werden sollten. Doch der Verkauf scheiterte. Stattdessen schlossen die Parteien einen Mietvertrag ab. Wenige Tage nach Beginn der Mietzeit gab der Mieter die Schlüssel jedoch zurück und berief sich dabei auf ein Sonderkündigungsrecht: Schließlich sei die Mietsache nicht geräumt übergeben worden.

Der Vermieter akzeptierte die Kündigung nicht und klagte die ausstehenden Zahlungen ein. Und das zu Recht: Der Mieter muss zahlen. Eine Zeugin hatte ausgesagt, dass der Eigentümer vor der Unterzeichnung des Mietvertrags darauf hingewiesen hatte, dass er nichts mehr aus dem Objekt räumen werde und dass dies somit Sache des Mieters sei.

Hinweis: Vorsicht auch bei der Angabe, dass eine Mietsache leer angemietet werde. Enthält ein Mietvertrag eine solche Vereinbarung, kann das im Einzelfall auch bedeuten, dass vorhandenes Inventar nicht mitvermietet wird und vom Vermieter entsorgt werden muss.

Quelle: OLG Koblenz, Urt. v. 11.11.2015 – 5 U 669/15
Thema: Mietrecht