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Schlagwort: Vermittlung

Anzeigenschaltung reicht nicht: Werbung mit Bekanntheits-Angabe darf sich nur auf redaktionelle Berichterstattung beziehen

Werbeanzeigen werden von Medien strikt getrennt von redaktionellen Inhalten behandelt. So kann sich ein Verlag nicht vorwerfen lassen, gute Anzeigenkunden mit redaktionellen Inhalten zu bauchpinseln. Im Folgenden musste das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) genau diesen Trennstrich bei der Wahrnehmung ziehen. Denn hier nutzte ein Unternehmen seine Anzeigenaktivitäten für eine „bekannt aus …!“-Aussage, die redaktionelle Berichterstattungen der genannten Medien nahelegte.

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Makler- und Verwaltertätigkeit? Wohnungseigentümergemeinschaft und Vermieter stellen verschiedene Auftraggeber dar

Hier kommt wieder ein neuer Fall zu Streitigkeiten zum Maklerlohn. Im Jahr 2013 war es noch so, dass der Mieter für die Vermittlung einer Wohnung die fällige Provision zahlen musste.

Eine Gesellschaft hatte Mietern im Jahr 2013 eine Wohnung vermittelt. Dafür erhielt sie eine Provision von zwei Monatsmieten. Beim Abschluss des Vertrags wurde der Vermieter durch diese Gesellschaft vertreten. Dasselbe Unternehmen war zudem vorher noch zum Verwalter der Wohnungseigentümergesellschaft bestellt worden. Dementsprechend erstellte es auch die Nebenkostenabrechnungen.

Als in der Wohnung Mängel auftraten, kam es zum Streit. Schließlich forderten die Mieter die Gesellschaft auf, die Provision zurückzuzahlen. Sie sei tatsächlich als Verwalterin tätig geworden und hätte deshalb gar keine Provision verlangen dürfen. Das Amtsgericht wies die Klage jedoch ab. Die Gesellschaft hatte als Maklerin auf Zahlung der Provision einen Anspruch aus dem geschlossenen Maklervertrag. Der Anspruch war auch deshalb gegeben, da der Makler nicht für den Vermieter tätig geworden war, sondern lediglich als Verwalter der Wohnungseigentümergesellschaft entsprechende Tätigkeiten ausgeführt hatte.

Hinweis: Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird selbst dann nicht zum Verwalter der Wohnräume, wenn er gelegentlich untergeordnete Nebentätigkeiten und Gefälligkeiten für einen Wohnungseigentümer ausführt.

Quelle: AG Münster, Urt. v. 24.10.2016 – 6 C 2745/16
Thema: Mietrecht

Geerbtes Hausgrundstück: Vorkaufsberechtigte sind nicht zur Zahlung unüblich hoher Provisionen verpflichtet

Dritte dürfen mit hohen Kosten nicht belastet werden.

Zwei Brüder hatten ein Hausgrundstück geerbt. Einer der beiden beauftragte einen Makler mit der Vermittlung seines Erbanteils an einen Kaufinteressenten. Sein Anteil wurde auch tatsächlich verkauft. Der Käufer sicherte im Kaufvertrag zu, der Maklerin knapp 30.000 EUR zu zahlen. Außerdem stand in dem Vertrag, dass im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den anderen Erben dieser Betrag stattdessen von diesem zu zahlen sei. Dieser übte dann in Gestalt des anderen Bruders dieses Vorkaufsrecht auch aus – zahlte aber die Maklerprovision nicht. Daraufhin klagte der Makler seine Provision ein.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage allerdings ab, da die Provisionsvereinbarung unüblich hoch und deshalb weder in der vereinbarten Höhe noch in einem auf das übliche Maß reduzierten Umfang gegenüber dem vorkaufsberechtigten Bruder wirksam war. Denn unüblich hohe Maklergebühren verpflichten den Vorkaufsberechtigten nicht.

Hinweis: Sicherlich macht es in diesen Fällen mehr Sinn, den Vorkaufsberechtigten vor der Beauftragung eines Maklers zu fragen, ob er von seinem Recht überhaupt Gebrauch machen möchte.

Quelle: BGH, Urt. v. 12.05.2016 – I ZR 5/15
Thema: Mietrecht