E-Mail-Konto des Arbeitgebers: Unbefugtes Lesen, Sichern und Weitergeben privater E-Mails führen zur Kündigung
Der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) ist brisant, da man der Klägerin in einem Kündigungsschutzverfahren hier einfach mal ein gutes Ansinnen unterstellen kann. Dennoch bleibt es dabei, dass (mutmaßlich) begangenes Unrecht kein weiteres Unrecht zur Behebung des Missstands rechtfertigt. Daher sollte man stets Vorsicht walten lassen, wenn zu Unrecht erlangte Informationen an das eigene (Un-)Rechtsempfinden appelieren.