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Schlagwort: AG Köln

Wohnungseigentümergemeinschaft: Teil der Erhaltungsrücklage darf in eine Liquiditätsrücklage umgewidmet werden

Die Erhaltungsrücklage dient – so deutet es schon der Name bereits an – als finanzieller Puffer einer Wohnungseigentümergemeinschaft für anstehende Instandhaltungsmaßnahmen. Ob aus einer solchen Erhaltungsrücklage auch Entnahmen zur Bildung einer „Liquiditätsrücklage“ getätigt werden dürfen, musste das Amtsgericht Köln (AG) nach Zweifeln einer Eigentümerin an einer solchen beschlossenen Umwidmung beantworten.

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Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Wer zum Eigentümer einer Mietwohnung wird, wird nicht zwingend alleiniger Vermieter

Manch einer mag denken, dass eine Erbschaft (s)einen Haufen an Problemen lösen kann. Doch eine Erbschaft kann auch Probleme schaffen, die man vorher nicht hatte. Wer sich beispielsweise wie ein König mit eigenem Reich fühlt, wenn er als Erbe zu Wohneigentum gelangt, sollte sich den Fall des Amtsgerichts Köln (AG) zu Gemüte führen.

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110.000 EUR statt 800 DM: Alte Kautionsvereinbarung scheitert an „neuem“ Gesetz zur Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

So sehr sich viele Mieter an ihren Vermietern reiben: Im folgenden Fall hat die Vermieterin rein gar nichts falsch gemacht. Doch wie es manchmal ist – etwas richtig machen heißt im Ernstfall nicht, auch recht zu haben. Das Amtsgericht Köln (AG) kam in seinem Urteil daher nicht umhin, die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen und der klagenden Mieterin zu einem beachtlichen Gewinn hinsichtlich ihrer einst eingezahlten Mietkaution zu verhelfen.

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Ladenmiete in Corona-Zeiten: Für unrentable Gastwirtschaft gibt es keine Vertragsanpassung wegen pandemiebedingter Lockdowns

Durch die Corona-Lockdowns konnten viele Gewerbetreibende ihre Ladenmiete nicht mehr zahlen. In vielen Fällen war eine Vertragsanpassung auf etwa die halbe Miete in Betracht zu ziehen. Dass dies aber wie so oft eine Frage des Einzelfalls ist und nicht immer gilt, zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts Köln (AG).

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Videokamera im Treppenhaus: Aufzeichnungen und Datenspeicherung verletzen mieterseitig die allgemeinen Persönlichkeitsrechte

Obwohl das Thema Datenschutz häufig in den Medien diskutiert wird, kam es einer Vermieterin gar nicht in den Sinn, dass die Überwachung des Eingangsbereichs ihres Mietshauses mittels einer Videoanlage den Datenschutz gefährden könnte. Erfahren Sie, wie das Amtsgericht Köln (AG) den Fall beurteilt hat.

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Umgang in Pandemiezeiten: Keine Pflicht zum Tragen eines MNS beim Umgang mit dem zweijährigen Kind

Ist nach der Trennung der Eltern der Umgang mit dem Kind geregelt, ergeben sich immer wieder besondere Fragen im Laufe der weiteren Entwicklung – sei es die der Kinder oder die der Lebensumstände. Das gilt natürlich auch seit Beginn der Pandemie. Welche Besonderheiten eine solche Entwicklung nach sich ziehen kann, hatte das Amtsgericht Köln (AG) hier zu beantworten.

Die Eltern hatten geregelt, wann der Vater sein zweijähriges, bei der Mutter lebendes Kind sehen kann. Da es sich bei dem Mann um einen Hotelbetreiber handelt, ist anzunehmen, dass dieser Punkt den Ausschlag für die Mutter gab, ihn beim Umgang mit dem Kind zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) aufzufordern. Der Vater erklärte ausdrücklich, im Umgang mit dem Kind jegliche Schutzvorschriften einzuhalten. Er werde in jedem Fall auch vorschriftmäßig eine Maske tragen, wenn er ein Geschäft betrete. Er sei zudem bereit, vor jedem Umgang einen Coronatest durchführen zu lassen. Im direkten Umgang – zum Beispiel in der Wohnung – sei er aber nicht bereit, eine Schutzmaske zu tragen.

Das AG stellte sich auf die Seite des Vaters. In seinem Alter kommuniziere das Kind ganz wesentlich über Mimik. Es müsse sehen, ob der andere beispielsweise unzufrieden oder erstaunt, glücklich oder entsetzt sei. Das ginge nicht, wenn eine Maske getragen werde. Von jedem Elternteil werde zunächst einmal angenommen, dass es verantwortungsbewusst mit seinen Kindern umgehe. Es gebe zudem keine Anzeichen dafür, dass dies bei dem Vater, um dessen Kind es im vorliegenden Fall ging, anders sei. Deshalb könne er auch nicht von vornherein verpflichtet werden, einen MNS zu tragen.

Hinweis: In Pandemiezeiten gelten viele besonderen Vorschriften, die zu beachten sind. Die Gerichte lehnen es aber bisher ab, darüber hinaus besondere Anforderungen an die Eltern bei der Ausübung des Umgangsrechts zu stellen.

Quelle: AG Köln, Beschl. v. 24.09.2020 – 332 F 85/20

Thema: Familienrecht

Holztischtestament: Ungewöhnliche Testamentsformen gelten – solange die Unterschrift nicht fehlt

Testamente können durch eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärungen errichtet werden. Weitere Formvorschriften existieren für Testamente nicht. Im folgenden Fall, mit dem sich das Amtsgericht Köln (AG) beschäftigt hat, musste es sich mit einer durchaus ungewöhnlichen Form eines Testaments beschäftigen, dem es final an einem erheblichen Erfordernis mangelte.

 

Der Erblasser hatte hierbei mit einem Filzstift sein Testament auf der Tischplatte seines Holztischs in seinem Haus errichtet – jedoch leider ohne Unterschrift. Neben diesem Testament existierte immerhin eine weitere testamentarische und unterschriebene Verfügung, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers neben dem auf dem Holztisch verfassten Testament lag.

Das AG hat zunächst klargestellt, dass es für die wirksame Errichtung eines Testaments nicht darauf ankommt, auf welchem Material es verfasst wird. Allerdings ist die eigenhändige Unterschrift des Erblassers ein zwingendes Formerfordernis. Eine solche Unterschrift war weder auf der Tischplatte noch auf den übrigen Teilen des Tischs vorhanden, so dass man im Ergebnis von einer Unwirksamkeit der testamentarischen Verfügung ausgehen musste. Hieran änderte auch das weitere formwirksame Testament nichts, das neben dem an sich unwirksamen Testament  offen auf dem Tisch lag.

Hinweis: Sofern ein Testament aus mehreren nicht untrennbar miteinander verbundenen Blättern besteht, die erkennbar in einem engen Zusammenhang stehen und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, genügt grundsätzlich eine Unterschrift auf dem letzten Blatt des Testaments. Fehlt es aber an einem solchen inneren Zusammenhang und ist nur ein Teil unterschrieben, kann auch nur dieses ein wirksames Testament darstellen.

Quelle: AG Köln, Beschl. v. 25.05.2020 – 30 VI 92/20

Thema: Erbrecht

Unangemessene Mieterbenachteiligung: Renovierungsklauseln müssen stets den Wohnungszustand als Maßstab berücksichtigen

Ist eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam, muss nicht der Mieter, sondern der Vermieter renovieren.

In einem Mietvertrag stand Folgendes: „Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung renoviert zurückzugeben, da er sie bei Einzug renoviert erhalten hat.“ Außerdem sollte der Mieter eigene Arbeiten „auf fachhandwerklichem Niveau“ ausführen. Als das Mietverhältnis beendet war, renovierte der Mieter allerdings die Wohnung nicht und verlangte trotzdem die Rückzahlung seiner Mietkaution. Als der Vermieter diese nicht zahlte, klagte der Mieter. Er war der Auffassung, dass die Renovierungsklausel unwirksam war. Und das Gericht sah das genauso.

Die Renovierungsklausel war wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, da erstens die Renovierung unabhängig vom aktuellen Renovierungszustand der Wohnung und der zuletzt durchgeführten Schönheitsreparatur verlangt wurde und zweitens der Mieter eigene Arbeiten „auf fachhandwerklichem Niveau“ durchführen sollte. Damit war die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam und der Mieter erhielt seine Kaution zurück.

Hinweis: Kein Mieter muss Arbeiten wie ein Fachmann durchführen. Außerdem müssen Renovierungsarbeiten immer nur dann durchgeführt werden, wenn sie auch erforderlich sind. Insoweit ist der Zustand der Wohnung stets Maßstab für die Durchführung der Arbeiten.

Quelle: AG Köln, Urt. v. 28.10.2015 – 220 C 85/15

Thema: Mietrecht