Möglichkeiten nicht ausgeschöpft: BGH lehnt Verweigerung eines Notars zur Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses ab
Notare sind in einem gewissen Umfang gesetzlich dazu verpflichtet, Urkunden zu erstellen. Verweigert ein Notar die Erstellung einer solchen Urkunde, sind an diese Berechtigung zur Verweigerung hohe Anforderungen geknüpft. Im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) verweigerte ein Notar die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses – ob zu Recht, lesen Sie hier.