Mietmängel gibt es viele. Liegt ein solcher vor, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Der folgende Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging, drehte sich ein weiteres Mal um die Frage, wie es sich hierbei mit Einschränkungen des Betriebs wegen der Corona-Pandemie verhält.
Will der Vermieter die Miete erhöhen, muss er einige formelle Dinge beachten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat konkretisiert, welche Voraussetzungen für eine berechtigte Mieterhöhung und welche Bedingungen durch den Vermieter dafür nicht erfüllt werden müssen.
Nach Stellung eines Erbscheinsantrags hat das Gericht unter Verwendung der angegebenen Beweismittel von Amts wegen erforderliche Ermittlungen zur Erbfolge aufzunehmen. Mit der Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, dass ein Antragsteller unverschuldet Beweismittel nicht angibt, hatte sich in einer aktuellen Entscheidung der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäftigen.
Weder beim Einsteigen noch während der Autofahrt zieht man es in der Regel in Erwägung, jemandem zu schaden oder ihn gar zu töten. Doch eine kurze Unaufmerksamkeit – der fehlende Schulterblick, eine missachtete Vorfahrt oder der verbotene Blick aufs Handy – reicht, und schon ist es passiert. Kommt dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Tode, spricht man meist von fahrlässiger Tötung. Unterstellt das Gericht einem allerdings einen Vorsatz, das heißt ein bewusst gefährdendes Verhalten, muss es diesen auch begründen können. Denn das Urteil, das eine vorsätzliche Tat stärker unter Strafe stellt, muss einer Überprüfung – der sogenannten Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) – standhalten können. Im folgenden Fall konnte es das Urteil des Landgerichts Kleve (LG) gleich zweifach nicht. Und man ahnt es: Hierbei ging es einmal mehr um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
Die Immobilie, in der Eheleute zusammen gewohnt haben, ist auch nach der Trennung noch die sogenannte „Ehewohnung“. Das entfaltet bis zur Scheidung gewisse Schutzmechanismen zugunsten desjenigen, der noch darin wohnt. Was jedoch passiert, wenn es trotz langer Trennung immer noch nicht zur Scheidung gekommen ist, während eine der beiden Parteien jedoch finanziell so schlecht gestellt ist, dass er auf die Teilungsversteigerung drängt, zeigt der folgende Fall des Bundesgerichtshofs (BGH).
Dass Juristen oftmals zu Recht als wahre Haarspalter wahrgenommen werden, ist durchaus nicht von der Hand zu weisen. Der folgende Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt aber auf, dass diese Akribie durchaus ihre Bewandtnis hat. Denn was auf den ersten Blick als klare Formulierung daherkommt, ist im Streitfall schnell eine Frage der Interpretation und von erheblichen Kosten. Und dann muss unter die Lupe genommen werden, wer diese zu übernehmen hat.
Dass mit einer Suizidgefahr nicht zu scherzen ist, haben auch Vermieter bereits gerichtlich lernen müssen, wenn es um Eigenbedarfsansprüche geht. Nicht ohne Grund gehört die Androhung des Freitods bei Verlustangst der eigenen vier Wände zu jenen Härtegründen, die einen Auszug verhindern können. Ob dieser Grund dadurch zunichte gemacht wird, wenn der betreffende Mieter eine angemessene Ersatzwohnung ablehnt, musste final der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Das Gesetz sieht vor, dass einem Pflichtteilsberechtigten, der durch Enterbung zu seinem Pflichtteil kommt, Auskunftsansprüche gegen den Erben zustehen, um seine Anspruchshöhe ermitteln zu können. Ob dies auch für einen Pflichtteilsberechtigten gilt, der erst durch eine Erbschaftsausschlagung zum Pflichtteil kommt, wurde bislang unterschiedlich beurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste im folgenden Fall entscheiden, ob einem pflichtteilsberechtigten (Mit-)Erben auch nach Ausschlagung der Erbschaft noch ein Auskunftsanspruch gegen den Miterben zusteht.
Zahlreiche Vorschriften dienen im Mietrecht den Mietern. Eine davon ist die sogenannte Mietpreisbremse in vielen Großstädten, wie zum Beispiel in Berlin. Wer sich mieterseitig auf eine solche Schutzmaßnahme berufen will, ist gut beraten, mit seinem guten Namen in Form seiner Unterschrift sparsam umzugehen. Denn wer seine Zustimmung erst einmal erteilt hat, kann im Nachhinein schnell den Kürzeren ziehen – so wie die Kläger im folgenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Mit der Beweispflicht ist es so eine Sache. Denn naturgemäß fällt es in vielen lebensnahen Bereichen oftmals schwer, im Nachhinein klare Fakten auf den Richtertisch zu legen, die das eigene Verhalten als korrekt und das der Gegenseite als fehlerhaft darlegen. Da Gerichte sich aber nicht auf subjektive Aussagen verlassen dürfen, müssen Tatsachen für sich sprechen. Im Fall eines Sturzes in einem Kaufhaus hatte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Zweifel über die Bewertung durch die Vorinstanzen und stellte die Beweislast für solche Fälle in seinem Urteil klar.