Entweder oder: Keine Erstattung der Mehrwertsteuer bei Teilreparatur nach fiktiver Abrechnung
Eine fiktive Schadensregulierung ist – einfach ausgedrückt – eine rein fiktive Reparatur, die vom gegnerischen Versicherer bezahlt wird. Das heißt, dass Geschädigte selbst entscheiden können, ob sie mit dem beschädigten, aber dennoch verkehrstüchtigen Auto weiterfahren oder den Schaden womöglich zu einem späteren Zeitpunkt teilweise oder womöglich sogar gänzlich beseitigen lassen. Wie auch immer: Fiktiv muss fiktiv bleiben, ein Vermischen einer solchen Abrechnungsform mit einer tatsächlichen Schadensregulierung ist laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht möglich.