Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte im Folgenden die Frage zu klären, ob einem Pflichtteilsberechtigten noch Auskunftsansprüche zustehen, nachdem er vom Erben mit einem Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils bedacht wurde und dieses Vermächtnis auch angenommen hat.
Voraussetzungen für das Erbrecht eines Ehegatten ist das Bestehen der Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls.
§ 1933 BGB regelt die Konstellation für die Situation, dass der Erbfall während eines Scheidungsverfahren eintritt.
Für den Verlust des Ehegattenerbrechts kommt es danach auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Das nur anhängige, aber noch nicht rechtshängige Scheidungsverfahren hat keinen Einfluss auf das Ehegattenerbrecht, d. h. der Scheidungsantrag muss dem Ehegatten zugestellt worden sein.
Die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sein
Testamente und Erbverträge gelten nach der Scheidung grundsätzlich nicht weiter, es gibt jedoch Ausnahmefälle. Deshalb ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob und welche Verfügungen von Todes wegen während der geschiedenen Ehe getroffen wurden. Dennoch kann die Gefahr bestehen, dass der Ex-Partner auf das Vermögen des früheren Ehegatten Zugriff bekommt.
Erben beispielsweise gemeinsame minderjährige Kinder, bekommt der geschiedene Ehegatte über das Sorgerecht Zugriff auf das von den Kindern geerbte Vermögen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer testamentarischen Gestaltung, die unter dem Stichwort „Geschiedenen-Testament“ zusammengefasst werden kann.
Wir helfen Ihnen, eine testamentarische Regelung zu finden, die Ihrer familiären Situation im Einzelfall gerecht wird.
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