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Schlagwort: Grundstücke

Testamentsauslegung: Als Erbe gilt, wer für Beerdigung und Folgekosten aufkommt

Unklare Formulierungen führen im Erbrecht oft zu Konfusionen. Im Rahmen der Auslegung eines privatschriftlichen Testaments musste sich das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hier mit der Frage beschäftigen, ob der Erblasser bei der Verteilung nur einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen einen der Bedachten als Alleinerben einsetzen wollte. Bei der Urteilsfindung stellte es dabei entscheidend auf die Frage ab, wer nach dem Testament für die Beerdigung und die damit verbundenen Kosten aufkommen sollte.

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Ungehinderte Zufahrt blockiert: BGH fordert einzelfallbezogene Abwägung von Einfriedungsinteresse und Wegerechtsausübung

Das sogenannte Wegerecht birgt so einige Risiken im nachbarschaftlichen Miteinander. Dass ein diesbezüglicher Streit nicht einfach zu lösen ist, beweist die Tatsache, dass auch der folgende Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landete. Das letzte Wort hatte dieser jedoch nur kurz, da sich die Vorinstanz wieder mit dem Thema befassen muss.

Hierbei ging es um zwei Grundstücke, die hintereinander lagen. Damit der Eigentümer des hinteren Grundstücks zur Straße kam, musste er einen gepflasterten Weg nutzen, der über das vordere Grundstück führte. Für ihn war eine sogenannte Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts auf dem vorderen Grundstück eingetragen. Nun kamen die Eigentümer des vorderen Grundstücks auf die Idee, auf dem Weg zwei jeweils einflügelige Tore von circa drei Metern Breite aufzustellen. Hierzu wurde der Eigentümer des hinteren Grundstücks aufgefordert, beide Tore nach dem jeweiligen Passieren zu schließen. Schließlich mussten die Gerichte entscheiden.

Der BGH wies daraufhin, dass in derartigen Fällen nur nach intensiver Abwägung beider Interessen eine endgültige Entscheidung getroffen werden könne – und zwar zwischen dem Einfriedungsinteresse des einen und dem Interesse des anderen an der ungehinderten Ausübung seines Wegerechts. Und da diese Abwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durchzuführen ist, muss genau dafür die Vorinstanz sorgen. Es bleibt also abzuwarten, wer den Fall gewinnen wird.

Hinweis: Wenn Parteien sich unbedingt gerichtlich streiten wollen, ist das natürlich möglich. Eine einvernehmliche Regelung vor einem ausufernden Rechtsstreit – beispielsweise mithilfe eines Mediators oder eines Schiedsmanns – scheint gelegentlich jedoch der sinnvollere Weg zu sein. Auch dabei kann der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens helfen.

Quelle: BGH, Urt. v. 16.04.2021 – V ZR 17/20

Gewohnheitsrechtliches Wegerecht: Ohne Grundbucheintrag oder Vertrag kann selbst ein jahrzehntelang genutzter Weg versperrt werden

Ein „War doch schon immer so“ kann vor Gericht durchaus als Argument von Belang sein – muss es aber nicht. Was das sogenannte Wegerecht angeht, ist der Blick ins Grundbuch die sichere Variante, um nicht plötzlich vor verschlossenen Türen oder Toren zu stehen. So musste auch der Bundesgerichtshof (BGH) den folgenden Fall bewerten, bei denen die Parteien um den Zugang zu ihren Garagen stritten.

Drei Grundstücke lagen nebeneinander an einer öffentlichen Straße, wobei sich im rückwärtigen Teil dieser Grundstücke Garagen befanden, die baurechtlich nicht genehmigt waren. Auf einem der Grundstücke befand sich nun ein Weg, über den die Beteiligten die Garagen und die rückwärtigen Bereiche seit Jahrzehnten erreichen konnten. Die Eigentümerin des Weggrundstücks teilte nun mit, dass sie künftig die Nutzung nicht mehr akzeptieren werde, und begann mit dem Bau einer Toranlage. Dagegen klagten die Nachbarn, die den Weg weiterhin nutzen wollten – sie beriefen sich auf ihr gewohnheitsrechtliches Wegerecht.

Der BGH sah das jedoch anders. Selbst eine jahrzehntelange Duldung durch den Nachbarn konnte kein solches  gewohnheitsrechtliches Wegerecht begründen. Es hätte dafür eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen müssen, was allerdings nicht geschehen ist. Bevor hierzu jedoch ein finales Urteil getroffen werden kann, muss die Vorinstanz noch prüfen, ob den Nachbarn eventuell ein Notwegerecht zusteht. Das wäre dann der Fall, wenn die ordnungsgemäße Benutzung der Grundstücke eine Zufahrt erforderlich macht. Allein die Nutzung der – immerhin rechtswidrig errichteten – Garagen wird allerdings nicht zur Einräumung eines Notwegerechts ausreichen.

Hinweis: Ein Wegerecht im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann also nicht nur alleine aufgrund eines Gewohnheitsrechts auch nach jahrzehntelanger Übung entstehen. Möglich ist dieses nur durch eine Eintragung im Grundbuch, durch einen Vertrag oder als Notwegerecht unter besonderen Voraussetzungen.

Quelle: BGH, Urt. v. 24.01.2020 – V ZR 155/18

Thema: Mietrecht

Planungsrecht

Planungsrecht

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Als Instrumente der Stadtentwicklung haben sie zudem die Aufgabe, Lebensräume menschenwürdig zu gestalten, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

Baurecht
  • Rechtsanwalt Peter Kania

    Peter Kania

  • Rechtsanwalt Rainer Tschersich

    Rainer Tschersich

  • Kati-Kirschstein-Rechtsanwältin

    Kati Kirschstein

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