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Schlagwort: LAG Köln

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit? Sind angebrachte Zweifel nicht belegbar, hat ein ärztliches Attest hohen Beweiswert

Häufig sorgen angeblich falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für gerichtliche Ausienandersetzungen, die sich meist mit der Beweiskraft von ärztlichen Attesten befassen. Jeder einzelne Fall bringt aber Besonderheiten mit sich, die interessante Blickwinkel aufwerfen – so auch im Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln (LAG).

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Befriedung statt Bestrafung: Bereits der Verdacht der sexuellen Belästigung unter Kollegen berechtigt Arbeitgeber zur Versetzung

Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) musste über die Versetzung eines Arbeitnehmers entscheiden, dem die sexuelle Belästigung einer Kollegin vorgeworfen wurde. Diese blieb zwar nach Recherchen des Arbeitgebers unbewiesen, so dass die diesbezügliche Abmahnung auch keinen Bestand hatte. Die Versetzung wollte der Arbeitnehmer jedoch auch nicht hinnehmen und empfand diese als unberechtigte Bestrafung. Zu Recht?

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Der kontrollierte Kontroletti: Fristlos Entlassener muss Kosten für Detektiv erstatten, der seinen Arbeitszeitbetrug nachwies

Der Einsatz eines Detektivs gegen einen Mitarbeiter darf nur unter ganz engen Voraussetzungen geschehen. Wann das der Fall ist, musste das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) entscheiden. Dabei ging es um den Nachweis des arbeitgeberseitigen Verdachts, dass ein Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug begehe.

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Ende vom Homeoffice: Rechtmäßige Anordnung der Vor-Ort-Präsenz setzt sachliches Interesse des Arbeitgebers voraus

Was während der Corona-Pandemie noch als Zukunftsmodell der Arbeit gepriesen wurde, legt zunehmend den Rückwärtsgang ein: Arbeit im Homeoffice. Doch so einfach, wie es sich die Unternehmen oft vorstellen, ist der Weg zurück in die Vor-Ort-Präsenz nicht. So musste sich das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) mit der Frage beschäftigen, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zurückbeordern kann.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Forderung „erster Führungserfahrungen“ nicht diskriminierend

Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) musste sich wieder einmal mit einer Altersdiskriminierung in einer Stellenanzeige auseinandersetzen. Hierbei war zu klären, ob ein bestimmtes Anforderungsprofil automatisch Rückschlüsse auf einen unabdingbar erforderlichen Alterskorridor der Bewerber schließen lässt und somit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt.

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Kein Weiterbeschäftigungsanspruch: Besonderer Kündigungsschutz von Vorfeldinitiator einer Betriebsratswahl ist begrenzt

Gewählte Mitglieder des Betriebsrats genießen bekanntermaßen einen besonderen Kündigungsschutz. Der gilt auch bereits für die Initiatoren einer Betriebsratswahl, die unter Umständen später gar nicht gewählt werden oder gar nicht zur Wahl stehen. Inwieweit dieser Kündigungsschutz auch mit einem durchsetzbaren Beschäftigungsanspruch einhergeht, wurde vom Landesarbeitsgericht Köln (LAG) beantwortet.

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Zwangsgeld vollstreckt: So wird der Weiterbeschäftigungsanspruch durchgesetzt

Wer sich regelmäßig über Arbeitsrechtsentscheidungen informiert, wird sich sicherlich schon gefragt haben, was eigentlich passiert, nachdem man einen Kündigungsschutzprozess gewonnen hat. Wie setzt man seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch, wenn der Arbeitgeber einen doch loswerden wollte? Die Antwort: Mit seinem guten Recht! Der Fall des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) gibt dafür ein gutes Beispiel.

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Übliche Unternehmenspraxis: Wird stets nur die erste Seite auf Firmenpapier gedruckt, darf das auch für Zeugnisse gelten

Geschäftspapier mit eigenem Briefkopf gehört zum Standard eines jeden Unternehmens. Daher versteht es sich von selbst, dass ein Arbeitszeugnis auch auf einem solchen Geschäftspapier ausgestellt wird. Ist dieser Anspruch aber auf alle Seiten des Zeugnisses durchsetzbar? Dieser Frage musste sich im Folgenden das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) annehmen.

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Tatbild zu banal: Auch nach Diebstahl kann ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung ins Leere laufen

Seit dem Pfandbonurteil 2008 und dessen Folgen sollten sich alle Arbeitnehmer der Gefahr bewusst sein, dass selbst als Bagatelldelikte empfundene Straftaten im Betrieb schnell den Arbeitsplatz kosten können. Der Angestellte, der sich hier vor dem Landesarbeitsgericht Köln (LAG) gegen seine Kündigung zur Wehr setzte, hatte Glück. Doch auch, wenn die Urteilsbegründung nachvollziehbar und durchaus befriedigend sein mag – man sollte sich nicht darauf verlassen, dass andere Gerichte in ähnlichen Fallgestaltungen die gleiche Perspektive einnehmen.

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