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Schlagwort: Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Grenzen der Dispositionsmaxime: Verstoßen beide Parteien gegen das Schwarzarbeitsgesetz, sind alle wechselseitigen Ansprüche nichtig

Was passiert, wenn objektiv Schwarzarbeit vorliegt, dies aber von beiden Seiten bestritten wird, zeigt dieser Fall des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) auf. Liegen nämlich klare Beweise für eine solche illegale Absprache der Vertragsparteien vor, wird in der Folge ein zivilrechtlicher Grundsatz außer Kraft gesetzt. Um was es sich bei diesem Grundsatz – der „Dispositionsmaxime des Zivilrechts“ – handelt, lesen Sie hier.

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Weitere Ordnungswidrigkeiten

Weitere Ordnungswidrigkeiten

Wir vertreten Sie auch in Bußgeldverfahren außerhalb des Verkehrsrechts. Zu nennen sind hier Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen die Handwerksordnung, das Gaststättengesetz NRW, das Hundegesetz NRW, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wir vertreten Sie auch in allen anderen Verfahren.

Wie auch in Strafsachen gilt in Ordnungswidrigkeitenverfahren:

Sollten Sie einen Anhörungsbogen erhalten, wenden Sie sich direkt an Ihren Rechtsanwalt. Geben Sie auf keinen Fall selbst eine Erklärung gegenüber der Bußgeldbehörde ab.

Ingo Losch

Ingo Losch

T. 0202-38902-19

Notfall 0163-2571847


losch@kania-partner.de

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