Strafrecht
Strafrecht
Selbst wenn Sie völlig unschuldig sind, kann es passieren, dass Sie Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt bekommen.
Besonders schwerwiegende Eingriffe in Ihre Privatsphäre sind insbesondere eine Verhaftung, eine Wohnungsdurchsuchung sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr kann dazu führen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung, Nötigung oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet wird.
Die Konfrontation mit einem Strafverfahren bedeutet für den Betroffenen eine besondere Belastung. Verunsicherung und Ratlosigkeit sind die Folge.
Gerade deswegen sollten Sie Ihre Rechte als Beschuldigter kennen.
Nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO steht es dem Beschuldigten frei, nicht zur Sache auszusagen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen. Nach § 137 Abs. 1 S. 1 StPO hat der Beschuldigte das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen.
Machen Sie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll oder der Steuerfahndung.
Nur Ihrem Verteidiger steht das Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO zu. Erst nach umfassender Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt wird der Verteidiger für Sie eine inhaltliche Erklärung abgeben.
Ihre Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Qualifizierte Strafverteidigung setzt neben dem notwendigen persönlichen Engagement Ihres Anwalts vertiefte Kenntnisse des materiellen Strafrechts und des strafprozessualen Rechts, taktisches Geschick und Menschenkenntnis voraus. Kania, Tschersich & Partner bieten Ihnen in Person von Rechtsanwalt Ingo Losch die Expertise eines Fachanwalts für Strafrecht.
Wir vertreten Sie als Beschuldigter oder Angeklagter in nahezu allen Bereichen des Strafrechts.
Ebenso vertreten wir Opfer einer Straftat als Nebenkläger und machen für Sie zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren geltend (Adhäsionsverfahren).
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