Bemängelter Wohnungszustand: Wer auf Wohnungsbesichtigung verzichtet, kann sich schwerlich auf arglistige Täuschung berufen
Das Glück, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden, kommt in vielen Regionen Deutschlands mittlerweile einem stattlichen Lottogewinn gleich. Wer sich in einem solchen Glück wähnt, sollte jedoch ruhig Blut bewahren und sichergehen, das zu bekommen, was er sich vorgestellt hat. Denn wer vor lauter Glücksseligkeit – oder auch aufgrund der noch vorhandenen Entfernung – auf eine Besichtigung verzichtet, kann nicht nur enttäuscht werden, sondern im Streitfall schnell den Kürzeren ziehen. So erging es auch den Mietern im folgenden Fall des Landgerichts Lübeck (LG).