Kollision mit Blumenkübel: Kein Schadensersatz für streckenkundigen Autofahrer, der Schritttempo hätte fahren müssen
Dass Fahrzeugführer ihre Fahrweise stets den vorherrschenden Bedingungen anpassen sollten, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist bekannt. Der folgerichtigen These steht oftmals die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gegenüber, deren Nichteinhaltung so manchen Geschädigten die Schadensregulierung bereits erleichtert hat. Das Landgericht Koblenz (LG) hatte nun im folgenden Fall beide Sichtweisen miteinander abzuwägen, nachdem ein Autofahrer bei Dunkelheit mit einem zur Verkehrsberuhigung in einer Spielstraße aufgestellten Blumenkübel kollidiert war.