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Schlagwort: Erbfall

Mindestvoraussetzungen erfüllt: Eigenhändige Abfassung und Unterschrift machen aus Kneipenblock ein gültiges Testament

Ein Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Allein der Umstand, dass sich das Testament auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um ein Testament handeln könne. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) festgestellt.

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Auslegungsregel bei Forderungsvermächtnis: Sparvermögen kann Ersatz für die ursprünglichen Anleihen darstellen

Lässt ein Erblasser dem Bedachten lediglich einzelne Gegenstände zukommen, spricht man in Abgrenzung zu einer Erbeinsetzung von einem Vermächtnis. Damit kann auch eine Forderung verbunden sein, was nach Eintritt des Erbfalls mit dem Gegenstand geschehen soll. Im folgenden Fall musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entscheiden, was mit einer als Vermächtnis bestimmten Geldsumme zu geschehen hat, die von einem Wertpapierdepot zu einem Festgeldkonto gewandert war und somit nicht mehr in den eigentlichen Wortlaut des Vermächtnisses fiel.

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Bestehende Bindung zur Mutter: Ohne exklusives Eltern-Kind-Verhältnis ist Adoption durch reiche Erbtante nicht möglich

Wer sich ohne stabile elterliche Wurzeln haltlos fühlt, kann sich auch als Erwachsener adoptieren lassen. Aber einfach ist ein solches Unterfangen bei weitem nicht. Das beweist das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG), bei dem ein Volljähriger mit einer Erbschaft großzügig bedacht werden sollte.

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Hofvermerk im Grundbuch: Landwirtschaftsgericht ist für die Erteilung eines Erbscheins zuständig

Wird ein Bauernhof vererbt, sind je nach landesrechtlichen Gegebenheiten besondere rechtliche Regelungen zu berücksichtigen – beispielsweise durch die Höfeordnung. Handelt es sich um einen Bauernhof im Sinne der Höfeordnung, erfolgt ein entsprechender Eintrag im zuständigen Grundbuch (sogenannter Hofvermerk). Und dass eben dieser Hofvermerk Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Gerichts für die Erteilung eines Erbscheins hat, zeigt dieser Fall des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG).

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Wer bleibt, zahlt: Auch Miterben müssen eine Nutzungsentschädigung für selbstbewohnte Immobilie zahlen

Wenn man mit dem Erblasser in einer Immobilie gewohnt hat, stellen sich nach dessen Ableben einige Fragen – beispielsweise, ob man nach dem Tod des Erblassers eine Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft zu zahlen oder welche Auswirkungen der Tod des Eigentümers auf das Mietverhältnis hat. Antworten hierzu gab kürzlich das Amtsgericht Mönchengladbach (AG).

Die Beteiligten gehörten zu einer Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Mutter. Der Sohn, der mit der Mutter in dem Haus gewohnt hatte, wurde von den übrigen Miterben zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung an die Erbengemeinschaft aufgefordert.

Das AG verurteilte den Miterben tatsächlich zur Zahlung einer solchen Entschädigung. Zwar ist nach den erbrechtlichen Vorschriften jeder Miterbe zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands befugt, ohne dass die übrigen Miterben hiervon per se ausgenommen sind. Soweit allerdings die Miterben eine neue Regelung der Nutzung verlangen, kann damit ein Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung ausgelöst werden. Außerdem ist das Mietverhältnis mit dem Miterben durch den Eintritt des Erbfalls beendet worden. Der in dem Haus verbliebene Sohn kann nicht gleichzeitig auf der einen Seite als Teil der Erbengemeinschaft Vermieter sein, während er zugleich auch Mieter des Hauses ist. Diese sogenannte Konfusion führt zu einer Beendigung eines Mietverhältnisses.

Hinweis: Es ist notwendig, dass das Verlangen nach einer Nutzungsneuregelung hinreichend bestimmt ist. Die Miterben müssen dabei zum Ausdruck bringen, dass sie eine alleinige Nutzung nicht mehr hinnehmen.

Quelle: AG Mönchengladbach, Urt. v. 18.12.2019 – 35 C 97/19

Thema: Erbrecht

Ermittlungsverfahren eingestellt: Das Recht auf eine Klageerzwingung geht nicht auf den Erben über

In einem Erbfall geht es immer wieder nicht nur um die Vererbung materieller Dinge – wie Geld oder Grundstücke -, sondern auch die anderer Ansprüche. Dabei stellt sich jedoch die Frage, inwieweit diese Ansprüche auf die Erben übergehen, zum Beispiel, wenn es sich um Rechte im Rahmen eines Strafverfahrens handelt.

Ein Sohn vermutete, dass beim Abschluss eines Grundstücksüberlassungsvertrags seiner verstorbenen Mutter nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Als die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren dann aber einstellte, wollte er sich mithilfe eines sogenannten Klageerzwingungsverfahrens dagegen wehren.

 

Das Gericht entschied jedoch, dass nur ein „Verletzter“ zu einer solchen Antragstellung berechtigt ist, der durch eine behauptete Straftat in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt ist. Der Erbe eines durch ein Vermögens- oder Eigentumsdelikt Geschädigten ist nicht als unmittelbar Verletzter in diesem Sinne anzusehen – und das höchstpersönliche Antragsrecht geht auch nicht durch Erbfall auf ihn über.

Hinweis: Erben können in Strafverfahren durchaus tätig werden. So können Sie zum Beispiel ein sogenanntes Adhäsionsverfahren anstrengen, das es ermöglicht, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche im Strafprozess geltend zu machen, wenn sie einen Erbschein vorlegen. 

Quelle: OLG Bamberg, Urt. v. 17.12.2015 – 3 Ws 47/15

Thema: Erbrecht

Auswirkungen einer Scheidung auf das Erbrecht

Auswirkungen einer Scheidung auf das Erbrecht

Voraussetzungen für das Erbrecht eines Ehegatten ist das Bestehen der Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls.

§ 1933 BGB regelt die Konstellation für die Situation, dass der Erbfall während eines Scheidungsverfahren eintritt.

Für den Verlust des Ehegattenerbrechts kommt es danach auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Das nur anhängige, aber noch nicht rechtshängige Scheidungsverfahren hat keinen Einfluss auf das Ehegattenerbrecht, d. h. der Scheidungsantrag muss dem Ehegatten zugestellt worden sein.

Die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sein

Testamente und Erbverträge gelten nach der Scheidung grundsätzlich nicht weiter, es gibt jedoch Ausnahmefälle. Deshalb ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob und welche Verfügungen von Todes wegen während der geschiedenen Ehe getroffen wurden. Dennoch kann die Gefahr bestehen, dass der Ex-Partner auf das Vermögen des früheren Ehegatten Zugriff bekommt.

Erben beispielsweise gemeinsame minderjährige Kinder, bekommt der geschiedene Ehegatte über das Sorgerecht Zugriff auf das von den Kindern geerbte Vermögen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer testamentarischen Gestaltung, die unter dem Stichwort „Geschiedenen-Testament“ zusammengefasst werden kann.

Wir helfen Ihnen, eine testamentarische Regelung zu finden, die Ihrer familiären Situation im Einzelfall gerecht wird.

Peter Kania

Peter Kania

T. 0202-38902-20

Erbrecht

  • Rechtsanwalt Peter Kania

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Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft

Hinterlässt der Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben, so geht der Nachlass mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erben über.

Die Erbengemeinschaft entsteht damit kraft Gesetz mit dem Erbfall. Sie ist eine Zwangsgemeinschaft, an der jeder Miterbe unabhängig von seinem Willen beteiligt ist.

Die Beendigung der Erbengemeinschaft bringt häufig erhebliche Probleme mit sich. Kann eine Einigung zwischen den Miterben nicht erreicht werden, muss der Nachlass „zu Geld gemacht werden“.

Ist eine Immobilie vorhanden und kann eine Einigung über einen Verkauf oder eine anderweitige Verwertung der Immobilie nicht erreicht werden, bleibt nur die Verwertung der Immobilie über eine Teilungsversteigerung, die jeder einzelne Miterbe beantragen kann.

Solange die Erbengemeinschaft besteht, muss der Nachlass von allen Erben gemeinschaftlich verwaltet werden. Dabei ist jeder Miterbe den anderen gegenüber verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind. Lediglich bei den sogenannten Notmaßnahmen, die zur Erhaltung von Nachlassgegenständen erforderlich sind, kann ein Miterbe alleine handeln.

Wir helfen Ihnen bei der Verwaltung ebenso wie auch bei der Auseinandersetzung des Nachlasses. Mit Ihnen zusammen entwickeln wir ein strategisches Vorgehen, das individuell auf die jeweilige konkrete Situation ausgerichtet ist.

Wir helfen Ihnen bei der Informationsbeschaffung über Art und Umfang des Nachlasses.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Mitgebrauch Oder Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung.

Können sich die Miterben über den Verkauf einer zum Nachlass gehörenden Immobilie nicht einigen, führen wir für Sie das erforderliche Teilungsversteigerungsverfahren.

Peter Kania

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T. 0202-38902-20

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  • Rechtsanwalt Peter Kania

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Erbrecht

Erbrecht

In einer repräsentativen Umfrage haben fast 20 % der befragten Personen angegeben, anlässlich eines Erbfalls Streitigkeiten in der Familie gehabt zu haben. Etwa 25 % der zukünftigen Erben rechnen damit, dass es rund um den Nachlass Streit geben wird.

Zudem können der Erbe, der Pflichtteilsberechtigte oder auch der Vermächtnisnehmer sich selbst und anderen erheblichen Schaden zufügen, wenn sie falsch reagieren oder notwendige Maßnahmen unterlassen.

Erbrecht

Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht

Kania, Tschersich & Partner bietet Ihnen die Expertise eines Fachanwalts für Erbrecht. Dabei bauen wir auf die Erfahrung aus Hunderten von Erbfällen. Zusätzlich verfügen wir über profunde fachanwaltliche Kenntnisse der angrenzenden Rechtsgebiete, insbesondere im Familienrecht. Diese ganzheitliche Kompetenz ermöglicht es uns, erbrechtliche Sachverhalte richtig zu bewerten und Sie erfolgreich zu vertreten.

Nachfolge gemeinsam planen

Die präventive Vermeidung von Konflikten durch eine frühzeitige Nachlassregelung ist eine Maxime unserer Kanzlei. Eine sichere erbrechtliche Planung ist ohne Kenntnis der Besonderheiten des Erbrechts nicht möglich. Wir sind Ihr fachanwaltlicher Partner bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge mit …

  • Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen
  • Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen

Ihr Recht durchsetzen

Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei …

  • Erbscheinverfahren.
  • der sogenannten „Auseinandersetzung“ des Nachlasses.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Bei Konflikten richten unsere erbrechtliche Beratung darauf aus, gemeinsam mit Ihnen durchsetzbare Ziele zu definieren, die dazu passende Lösungsstrategie zu entwickeln und Ihnen in einer emotional besonders schwierigen Situation zur Seite zu stehen.


Rechtsanwalt Peter Kania – Erbrecht

„Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf“ – Erbangelegenheiten bilden da keine Ausnahme. Vorprogrammiert ist ein – oftmals sehr belastender – Streit ums Erbe immer dann, wenn im Vorfeld keine hinreichenden Regelungen getroffen wurden. Lesen Sie hierzu auch unseren „Flyer Erbrecht“ als Download (0,9 MB).

Erbrecht

Peter Kania

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