Skip to main content

Schlagwort: LAG Düsseldorf

Verletztes Auskunftsverlangen: Bloßer Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen Entschädigungsanspruch

Arbeitnehmer haben nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht darauf, von ihrem Arbeitgeber zu erfahren, ob und, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang er Daten von ihnen verarbeitet. Erteilt der Arbeitgeber eine entsprechende Auskunft nicht, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz fordern, wie im folgenden Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG).

Weiterlesen

Missachtete Mitbestimmung: Verstoß durch Arbeitgeberin begründet kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats

Wer das Mitbestimmungsrecht seines Betriebsrats missachtet, sieht seinen betrieblichen Personalplanungen schnell Grenzen aufgezeigt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) wurde um die Ersetzung einer – nach einem Verstoß – verweigerten Zustimmung gebeten und behielt dabei auch das Interesse des Arbeitnehmers im Auge, dessen begehrte Versetzung auf dem Spiel stand.

Weiterlesen

Gleichstellungsbeauftragte: Generell erteilte Zustimmung reicht für befristete Einstellung eines Lehrers aus

In vielen Bundesländern müssen neben dem Personalrat auch die Gleichstellungsbeauftragten bei Einstellungen zustimmen – so auch in Nordrhein-Westfalen (NRW), wo sich der folgende Fall zugetragen hat. Hier war es am Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) zu entscheiden, ob die Befristung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist, wenn die Gleichstellungsbeauftragte bei der Einstellung nicht beteiligt worden ist.

Weiterlesen

Kündigungsschutzklage abgewiesen: Impfpassfälschung verletzt arbeitsvertragliche Nebenpflicht und rechtfertigt fristlose Kündigung

In Corona-Zeiten kam der Verdacht einer Vorlage von gefälschten Impfpässen häufiger vor. Im folgenden Fall einer  Kündigungsschutzklage war es für das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) relativ einfach, den klagenden Arbeitnehmer davon zu überzeugen, seine Berufung gegen die bereits vom Arbeitsgericht (ArbG) erfolgte Klageabweisung zurückzuziehen – die Beweislage gegen ihn war schlicht und ergreifend zu eindeutig.

Weiterlesen

Webinar statt Präsenzschulung? Arbeitgeber können nur unter bestimmten Voraussetzungen auf günstigere Seminaralternative bestehen

Mitglieder des Betriebsrats dürfen sich auf Kosten des Arbeitgebers weiterbilden. Besonders als Folge der Pandemieerfahrungen kommt es nun jedoch immer häufiger vor, dass Arbeitgeber ihre Betriebsräte statt auf Seminare als Präsenzveranstaltungen auf die kostengünstigere Alternative eines Webinars verweisen wollen. Ob sie darauf bestehen dürfen, musste im Folgenden das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) bewerten.

Weiterlesen

Mündlich zählt nicht: Zusagen zu höheren Sozialplanabfindungen müssen unbedingt schriftlich fixiert werden

Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber werden fast immer in Form einer schriftlichen Betriebsvereinbarung getroffen. Dass diese Schriftform für den Ernst- bzw. Streitfall unumgänglich ist, zeigt der folgende Fall, den das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) zu entscheiden hatte.

Weiterlesen

COVID-19-Infektion: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für Nichtanrechnung genommenen Urlaubs unabdingbar

Der folgende Fall in Sachen „Coronapandemie“ beruht nicht etwa auf Trotz und Wut, sondern mutmaßlich auf reiner Unwissenheit. Vielen Arbeitnehmern, die bei einer angeordneten Quarantäne den formalen Unterschied zwischen Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit nicht kennen, könnte es ähnlich ergehen, wenn sie über das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG) nicht Bescheid wissen.

Weiterlesen

Menschenverachtende Äußerungen: Sozial gerechtfertigte Kündigung eines Schwerbehinderten nach schweren rassistischen Beleidigungen

Schwerbehinderte genießen im Arbeitsrecht zu Recht einige Privilegien. Dass diese Tatsache aber bei Weitem nicht als Freibrief für rassistische Äußerungen dient, zeigt der folgende Fall, bei dem sich ein gekündigter Arbeitnehmer gegen seine Kündigung zu wehren versuchte. Doch nach dessen schweren Verfehlungen konnte ihm auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) nicht mehr helfen.

Ein seit 1981 als Facharbeiter beschäftigter 55-jähriger verheirateter Familienvater erhielt trotz Schwerbehinderung von seinem Arbeitgeber die Kündigung – ordnungsgemäß nach Zustimmung des Integrationsamts und ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung. Der Mann hatte unter anderem türkischstämmige Fremdfirmenmitarbeiter beleidigt. Der Arbeitnehmer soll sich auf die Frage eines Kollegen, was er zu Weihnachten bekommen habe, in der Werkstattküche wie folgt geäußert hat: „Ich habe mir eine Gaskammer gewünscht, diese aber nicht erhalten. Die Türken soll man ins Feuer werfen und ihnen den Kopf abschlagen.“ Bereits zuvor hatte er Fremdmitarbeiter als „Ölaugen“, „Ni**er“ und „meine Untertanen“ beschimpft. Die Geschädigten hatten sich nur deshalb nicht bereits beschwert, weil der Arbeitnehmer sich als unantastbar geriert hatte – als jemand, dem man „nichts könne“, weil er einen Behindertenausweis habe und unkündbar sei. Mit entsprechend uneinsichtiger Haltung klagte der Mann auch gegen seine Kündigung.

Doch auch das LAG befand: Die Kündigung war aufgrund der Äußerungen sozial gerechtfertigt und hat das Arbeitsverhältnis beendet. Sowohl die Bezeichnung als „Ölaugen“ als auch die Bezeichnung als „Ni**er“ oder „Untertanen“ sind nicht hinnehmbare beleidigende Äußerungen. Dies gipfelte dann in einer nationalsozialistisch menschenverachtenden Äußerung. Die Bemerkung über die türkischen Arbeitskollegen reduzierten diese auf lebensunwerte Wesen und stellte einen unmittelbaren Bezug zu den nationalsozialistischen Gräueltaten her. Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens war der Arbeitgeberin eine vorherige Abmahnung unzumutbar. Die Interessenabwägung fiel trotz des hohen sozialen Besitzstands und den eher schlechten Chancen des Klägers auf dem Arbeitsmarkt zu dessen Lasten aus.

Hinweis: Schwere rassistische Beleidigungen können also zu einer sozial gerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten dafür sorgen, dass es gar nicht zu solchen Stimmungen im Betrieb kommt.

Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 10.12.2020 – 5 Sa 231/20

Thema: Arbeitsrecht

Erneute Arbeitsunfähigkeit: Bereits absolviertes Eingliederungsmanagement berechtigt bei Wiedererkrankung nicht zur Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres erkrankt ist, ist vom Arbeitgeber zwingend ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen. Ob dann schließlich bei erneuter Erkrankung nach einem solchen Programm eine Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers möglich ist, klärte im Folgenden das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG).

Ein Produktionsmitarbeiter war nach Erkrankung einem bEM unterzogen worden, das im März 2019 endete. Dabei wurde festgestellt, dass der Mitarbeiter keine Gesundheitsprobleme mehr aufweise. Dann aber häufte der Mitarbeiter bis Mitte November insgesamt 79 weitere Arbeitsunfähigkeitstage an, woraufhin der Arbeitgeber die krankheitsbedingte Kündigung aussprach. Man ahnt es: Dagegen klagte der Mitarbeiter. Und das mit Erfolg.

Denn auch das LAG war der Auffassung, dass die Kündigung rechtswidrig war. Der Arbeitgeber hätte vor der Kündigung in einem erneuten bEM nach Möglichkeiten suchen müssen, den Mitarbeiter leidensgerecht zu beschäftigen.

Hinweis: Wenn Arbeitgeber ein erforderliches bEM nicht durchführen, ist in aller Regel der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung nicht möglich.

Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2020 – 12 Sa 554/20

Thema: Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage abgewiesen: Kündigung nach Diebstahl von Desinfektionsmittel ist auch ohne vorherige Abmahnung rechtens

Ob der Fall des Pfandbons oder der eines Brötchens – es sollte allgemein bekannt sein, dass auch der geringfügige Diebstahl eben ein Diebstahl ist, der zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Mit der dringenden Notwendigkeit von Desinfektionsmitteln ist dem Reigen von zu entwendenden „Kleinigkeiten“ ein weiteres Objekt der Begierde hinzugekommen, über dessen Entwendung hier das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) zu entscheiden hatte.

Ein Arbeitnehmer war seit 2004 bei einem Paketzustellunternehmen als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge beschäftigt. Bei einer stichprobenartigen Ausfahrtkontrolle im März 2020 fand der Werkschutz im Kofferraum des Mannes eine nicht angebrochene Plastikflasche mit einem Liter Desinfektionsmittel sowie eine Handtuchrolle. Der Wert des Desinfektionsmittels betrug zum damaligen Zeitpunkt 40 EUR. Wegen des vermeintlichen Diebstahls erhielt der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung, gegen die er vor dem Arbeitsgericht vorging. Der Arbeitnehmer meinte, er habe sich während der Arbeit jede Stunde zu seinem Fahrzeug begeben, um die Hände zu desinfizieren und abzutrocknen. Bei der Ausfahrt habe er an die Sachen im Kofferraum einfach nur nicht mehr gedacht.

Doch das LAG hat die Kündigungsschutzklage des Mannes in zweiter Instanz abgewiesen. Seiner Auffassung nach lag nämlich durchaus ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vor. Die Einlassungen des Arbeitnehmers waren in den Ohren der Richter schlichtweg nicht glaubhaft. Selbst eine vorherige Abmahnung war in diesem Fall nicht erforderlich gewesen.

Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.01.2021 – 5 Sa 483/20

Thema: Arbeitsrecht