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Schlagwort: OLG Zweibrücken

Als Vertragsstrafe wertbar: Zahlungsbedingungen machen 20-%-Skontoklausel bei Einbauküchenkauf unzulässig

Wer bei einem mehr als 20%igen Skonto nicht zuschlägt und keine Küche kauft, ist selbst schuld! So in etwa darf man den Gedankengang eines Küchenstudios wohl nachzeichnen, wenn man sich diesen Fall ansieht, der vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) landete. Doch so großzügig das Angebot auf den ersten Blick auch erschien, auf den zweiten Blick erwies es sich als unzulässig.

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Betreuungsvertrag im Seniorenheim: Erhöhung von Unterbringungs- und Verpflegungskosten ist zustimmungspflichtig

Die überall spürbaren Preissteigerungen machen natürlich auch vor Bewohnern von Seniorenheimen nicht Halt. Dass eine Erhöhung der dort anfallenden Unterbringungs- und Verpflegungskosten jedoch ebenso eine Zustimmung der Nutzer verlangt wie sonst auch im Mietrecht, bewies ein Verbraucherverein mit seiner erfolgreichen Klage vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG).

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Keine Härtefallscheidung: Außereheliche Schwangerschaft ist keine unzumutbare Härte für die Schwangere selbst

Ist eine Verheiratete schwanger, und zwar nicht vom Ehegatten, kann dies durchaus einen Grund für eine sogenannte Härtescheidung sein. Im folgenden Fall war dies der Grund für eine Schwangere, um für sich Verfahrenskostenhilfe (VKH) für die Stellung eines Scheidungsantrags zu beantragen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) jedoch lehnte ab. Lesen Sie hier, warum.

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Keine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit: Versehentlicher Verstoß gegen Rechtsfahrgebot ist nicht als rücksichtslos zu werten

Wer schon in Ländern mit Linksverkehr geurlaubt hat, weiß, wie schwer die Umgewöhnung vom gewohnten Verkehrsverhalten fallen kann. Die gute Gewohnheit zu überwinden, war für den Betroffenen im folgenden Fall offensichtlich vor allem bei seiner Rückkehr in unsere rechtsfahrenden Gefilde ein Problem. Und da es aufgrund seiner noch sehr frischen Urlaubsgewohnheiten zu einem Unfall kam, wurde die Sache damit auch zum Problem des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG), das es aber zu lösen wusste.

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Vorsicht Natur! Wer beim Waldspaziergang auf Holzstapel steigt, handelt auf eigene Gefah

Vorbei sind die Zeiten, in denen wir uns versiert durch Wald, Wiesen und Gebirge bewegten – Zivilisation sei Dank. Daher gilt auch, dass ein Waldspaziergang heutzutage weitaus gefährlicher ist als in der bisherigen Geschichte unserer Spezies. Denn wer auf die Widrigkeiten der Natur nicht achtet, kann sich verletzen. Dass trotz Verkehrssicherungspflichten der Forstbehörden nämlich nicht jeder Unfall dazu führt, dass diese dafür haften, zeigt der folgende Fall des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG) deutlich.

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Nur mit Erbschein: Überprüfung der Wirksamkeit der Erbausschlagung im grundbuchrechtlichen Verfahren

Häufig spielen Immobilien bei der Regelung von Nachlässen eine große Rolle. Daher ist auch das Grundbuchamt grundsätzlich verpflichtet, letztwillige Verfügungen von Todes wegen auszulegen, um so beispielsweise die Stellung eines Erben zu ermitteln. Diese Verpflichtung hat allerdings auch Grenzen, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) in einem kürzlich entschiedenen Fall festgestellt hat.

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Keine Bußgeldverdopplung: Bei vergleichsweise niedriger Tempoüberschreitung müssen für Vorsatz gute Gründe sprechen

Die Autobahnbaustelle – wer kennt es nicht: Ein Schilderreigen mit immer niedriger werdenden Tempolimits. Wenn man zu den Glücklichen gehört, denen sich diese nicht bereits durch einen dazugehörigen Stau ankündigen, kann es doch durchaus mal passieren, eines der Temposchilder zu übersehen. Oder etwa nicht? Dass es sich hierbei um eine durchaus schwierige Frage handelt, beweist der Umstand, dass sich hier die Gerichte – das Amtsgericht (AG) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) – bei der Beantwortung uneins waren.

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Truckerdisco: Extreme Zusatzbeleuchtung am Lkw führt nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

Für viele sind sie Hindernisse für die freie Fahrt auf Autobahnen und Straßen – und das, obwohl Lkw-Fahrer unsere Konsumgüter dorthin bringen, wo wir sie erwarten. Und weil sie einen relativ einsamen Dienst an der Gesellschaft leisten, scheint es doch recht verständlich, wenn sich Trucker ihr berufliches Dasein so „bunt“ wie möglich gestalten wollen. Wie bunt, das musste das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) in einem Fall entscheiden, bei dem der Beklagte dies in den Augen der Polizei zu wörtlich genommen haben soll.

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