Dressur- statt Springhengst: BGH muss Schadensersatzanspruch wegen Besamung von falschem Hengst bewerten
Die Stute, die im besprochenen Fall vom falschen Hengst trächtig wurde, wusste sicher nichts von dem ihr fälschlicherweise untergejubelten "Kuckucksfohlen". Dennoch war der Bundesgerichtshof (BGH) hier gefragt. Die Frage war, unter welchen Voraussetzungen ein Tierarzt für den entgangenen Gewinn haftet und ob die Klägerin folglich Schadensersatz wegen des vermeintlich minderwertigen Fohlens verlangen konnte.