Man kennt sich: Ein vollständiges Gericht erklärt sich im Scheidungsverfahren der Kollegin für befangen
Liest man in der öffentlichen Berichterstattung etwas über die Befangenheit von Richtern, handelt es sich dabei meist um einen von anderer Seite vorgetragenen Vorwurf. Im Folgenden aber ging es dabei um ein ehrliches Eingeständnis – und zwar von gleich allen Richtern eines ganzen Amtsgerichts (AG). Denn besonders in kleineren AG heißt es schnell: Man kennt sich. Was in einem derartigen Fall zu tun ist, klärte schließlich das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG).