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Schlagwort: VG Berlin

Die diplomatische Mission: Demonstration: ja – Projektion auf Botschaftsgebäude: nein

Selbstverständlich macht die Weltpolitik auch vor deutschen Gerichten keinen Halt. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) musste nicht nur die Demonstrationsfreiheit, sondern auch die staatlichen Pflichten aus dem Wiener Übereinkommen zu diplomatischen Beziehungen in seine Entscheidung miteinbeziehen. Und dabei spielte die „Würde der diplomatischen Mission“ und deren Wahrung die entscheidende Rolle.

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Pädagogischer Beurteilungsspielraum: Schule darf schlagendem Schüler Teilnahme an Klassenfahrt verweigern

Immer häufiger haben sich Gerichte mit schulinternen Angelegenheiten zu beschäftigen. Doch nicht alles, was subjektiv beklagenswert erscheint, ist es auch im rechtlichen Sinn. Denn dass Schulen ihre Schüler nach Verstößen sanktionieren dürfen, unterliegt einem gewissen Ermessungsspielraum. Dieser hat natürlich auch Grenzen – im Fall des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) waren diese jedoch nicht berührt.

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Folgen des Brexit: Nach Universitätsabschluss im Vereinigten Königreich kein Referendariat in Deutschland

Viele Menschen meinen, der Brexit hätte für sie keine unmittelbaren Auswirkungen. Das ist jedoch nicht ganz richtig – die unterschiedlichen Auswirkungen spüren wir nur unterschiedlich stark. Auf die Studentin dieses Falls, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG) landete, wirkten sich die Brexitfolgen beispielsweise erst aus, als sie für den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen werden wollte.

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Gebührentatbestand nicht erfüllt: Berliner Polizei muss Gebühren an Klimaaktivisten vorläufig zurückerstatten

Am folgenden Fall des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) scheiden sich die Geister – nicht nur die motorisierter Verkehrsteilnehmer. Denn es geht um die Aktionen der Letzten Generation. Und da augenscheinlich zumeist Kraftfahrzeugfahrer zu den Leidtragenden der Klebeaktionen gehören, haben wir diesen Beitrag auch im Verkehrsrecht angesiedelt. Die Frage war, ob die Berliner Polizei berechtigt ist, Gebühren von Demonstrierenden der Klimabewegung dafür zu verlangen, dass sie deren Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt.

Der Antragsteller hatte sich im Juni 2022 zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Nachdem er durch die Polizei zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert worden war, dem aber nicht nachgekommen ist, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Fahrbahn. Dafür erhob die Polizei Berlin von ihm eine Gebühr in Höhe von 241 EUR. Die Begründung: Der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Antragstellers erheblich behindert worden, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Antragsteller hiergegen Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Der Eilantrag gegen den kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte vor dem VG Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts erfasst der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Konstellation nicht. Zwar sieht die Tarifstelle 8 des Gebührenverzeichnisses vor, dass vom Gebührenschuldner für die unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und für Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr für Personen in Notlagen je Einsatzfall 241 EUR zu fordern ist. Diese Voraussetzung habe hier allerdings nicht vorgelegen. Denn bei der zugrundeliegenden Maßnahme hat es sich weder um eine Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt.

Eine Ersatzvornahme liegt nur bei einer vertretbaren Handlung vor, deren Vornahme durch einen anderen möglich sei. Das sei hier gerade nicht der Fall, weil nur der Antragsteller selbst sich habe entfernen können. Es habe sich aber ebenso wenig um eine unmittelbare Ausführung gehandelt. Denn diese setze eine polizeiliche Maßnahme voraus, die ohne den Willen des Pflichtigen durchgeführt wurde – nicht aber (wie hier) gegen diesen.

Wenn dies anders zu beurteilen sein sollte, habe die Maßnahme ausweislich der Begründung des Gebührenbescheids jedenfalls nicht der Gefahrenabwehr für Personen gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen.

In Folge der Entscheidung muss die Polizei dem Antragsteller die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten.

Hinweis: Da eine Gebührenerhebung wegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht bundeseinheitlich, sondern durch jedes Bundesland selbst geregelt wird, kann die Rechtslage in anderen Bundesländern abweichen. Dasselbe gilt für Einsätze der Bundespolizei.

Quelle: VG Berlin, Beschl. v. 21.09.2023 – VG 1 L 363/23

Kein Recht auf absolute Stille: Bewegt sich Lärm von Hundespielplatz im gesetzlichen Rahmen, muss er toleriert werden

So ein Bello kann entzückend sein – wenn er nur so wenig bellt wie möglich. Selbst wer Hunden zugeneigt ist, muss eingestehen, dass mehrere Bellos auf einem Haufen eine Menge (lauten) Spaß haben können, auch auf Kosten zweibeiniger Mitbürger. Wie viel Lärm nun Anwohner durch einen Hundespielplatz genau ertragen müssen, musste das Verwaltungsgericht Berlin (VG) klären.

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„Speed“ auf Cannabis: Wer berauscht E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis

Wer schon mal auf diesen nervigen Dingern gestanden und damit „Speed“ gegeben hat, muss zugeben: E-Scooter können nicht nur doof rumliegen oder -stehen, sondern durchaus Spaß machen. Doch in Verbindung mit dem öffentlichen Straßenverkehr ist Spaß immer arg nüchtern zu betrachten – vor allem, wenn man motorisiert unterwegs ist. Daher sei allen, denen zumindest ihre Fahrerlaubnis wichtig ist, geraten: „Don’t smoke and drive“ – und zwar auch nicht auf erlaubnisfreien Fahrzeugen, wie im Folgenden das Verwaltungsgericht Berlin (VG) in seinem Urteil beweist.

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Verbot der Sonntagsbeschäftigung: Wettbewerbsfähigkeit allein ist noch kein Grund für Ausnahmegenehmigung

Grundsätzlich ist in Deutschland die Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten. Doch Unternehmen dürfen in Ausnahmefällen entsprechende Genehmigungen beantragen. Ob im Fall des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) bei einem Onlinemöbelhändler ein solcher Ausnahmefall vorlag, weil er ohne eine Genehmigung im Wettbewerb mit im Ausland befindlichen Unternehmen benachteiligt sei, lesen Sie hier.

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174 Verkehrsordnungswidrigkeiten: Entzug der Fahrerlaubnis auch nach Bagatellverstößen möglich

Bagatellen sind nur als solche anzusehen, wenn sie selten und vereinzelt auftauchen. Häufen sich Kleinigkeiten, kann aus deren Summe ganz schnell etwas Großes werden – so auch für scheinbar leidenschaftliche Parkverstoßer, wie das folgende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) zeigt. Denn wer nicht willens scheint, sich an einfache Regeln des verkehrsrechtlichen Miteinanders zu halten, muss zu Recht seine Kraftfahreignung in Zweifel ziehen lassen.

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Vererbbarer Urlaubsanspruch: Nicht genommener Erholungsurlaub ist im Erbfall auf 20 Tage beschränkt

Der folgende Fall ist eine Grenzüberschneidung vom Erb- und Arbeitsrecht, was durchaus nicht selten ist. Hierbei ging es um die Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen verstorbener Arbeitnehmer. Was hier das Verwaltungsgericht Berlin (VG) den Erben gegenüber zu bewerten hatte, kommt auch lebenden Arbeitnehmern bekannt vor: Vorsicht beim Ansparen von Urlaubsansprüchen.

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Kündigung nach Nierenentfernung: Nichteignung für Übernahme in Beamtenverhältnis muss durch Gutachten belegt werden

Arbeitgeber und – wie in diesem Fall – Dienstherren müssen als Führungskräfte ihren Blick immer ein Stück weit auf die Zukunft richten. Doch ganz so einfach wie in dem Fall eines Bundespolizisten und seines Gesundheitszustands können es sich Dienstherren nicht machen. Daher musste sich das Verwaltungsgericht Berlin (VG) des Mannes annehmen, der entlassen wurde, nachdem ihm eine Niere entnommen werden musste.

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