Sonderfall im Bußgeldkatalog? Fahrzeugklasse „SUV“ lässt keinen allgemeinen Rückschluss auf höhere Gefährdungslage zu
Das gute „Sport Utility Vehicle“ – kurz SUV – spaltet die Gesellschaft wie kaum eine vorige Bauklasse unter den Kraftfahrzeugen. Entsprechend groß war das Interesse an einem Fall, den auch wir in der Vorinstanz bereits in unserer Septemberausgabe 2022 behandelt hatten: Dort hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG) den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt und dabei die vom Bußgeldkatalog vorgesehene Regelbuße von 200 EUR auf 350 EUR erhöht. Nun war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit dem Fall in zweiter Instanz befasst.