Mieterhöhungsbegehren: Ermittlung der Vergleichsmiete durch Sachverständigen birgt Risiken für beide Streitparteien
Die übliche Begründung von Mieterhöhungen ist die Angabe von Vergleichsmieten. Wie diese ermittelt werden können, wenn sich Vermieter und Mieter uneins sind, zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Und dessen Urteil hat es in sich, was künftige Mietrechtsfälle angehen kann.