Genitalentblößung: BVerfG erklärt beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in JVA für unzulässig
Dieser Beschluss wird den Alltag in Gefängnissen für die Bediensteten nicht einfacher machen. Doch Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es auch nicht, Arbeitsabläufe zu vereinfachen – selbst dann nicht, wenn es um die Unterbindung des Suchtmittelmissbrauchs in Justizvollzugsanstalten (JVA) geht. Denn auch hinter Gittern sind schwerwiegende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur in absoluten Ausnahmefällen rechtens und kein hinnehmbarer Umstand innerhalb von Ablaufroutinen.