Zurückgewiesener Erbscheinsantrag: Antragsänderung kann gemeinsam mit einer Beschwerde eingereicht werden
Die folgende Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zeigt, dass ein Gericht durchaus auf pragmatische Wege verweisen kann, etwa Verfahren zu verkürzen oder gar zu vermeiden. Hier traf es die Kollegen des Nachlassgerichts, die sich in einem Erbscheinsverfahren an geltende Regeln zu halten meinten. Dass es hierbei aber auch einfacher ginge, zeigt der folgende Beschluss des OLG.