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Tötungen durch Bundeswehreinsatz: Lücke im Völkerrecht verwehrt ausländischen Angehörigen einen Schadensersatzanspruch

Mit folgender Entscheidung und vor allem der Begründung hatten wohl die wenigsten gerechnet:

Mehrere afghanische Staatsangehörige hatten die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Sie verlangten Schadensersatz für den Tod naher Angehöriger durch den Militäreinsatz der Bundeswehr in Kunduz. Das Gericht urteilte jedoch, dass das deutsche Amtshaftungsrecht auf Schadensfälle, die bei bewaffneten Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte ausländischen Bürgern zugefügt werden, keine Anwendung findet. Es besteht zudem nach wie vor keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung zusteht.

Hinweis: Mit diesem Urteil wird es für Menschen, die durch Bundeswehreinsätze im Ausland geschädigt werden, ausgesprochen schwierig, von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz zu erhalten.

Quelle: BGH, Urt. v. 06.10.2016 – III ZR 140/15
Thema: Sonstiges

Eltern aufgepasst! Der Übertrag von Elternzeit kann die Arbeitslosenversicherung kosten

Ein wichtiges Urteil, das alle Arbeitnehmer in Elternzeit kennen sollten.

Eine Arbeitnehmerin hatte nach der Geburt ihrer beiden Kinder jeweils ein Jahr der Elternzeit auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder übertragen und kam dabei insgesamt auf 14,5 Monate Elternzeit nach der besagten Altersgrenze des Nachwuchses. Danach war sie arbeitslos, weil sie im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs der Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses zugestimmt hatte. Als sie jedoch daraufhin Arbeitslosengeld beantragte, wurde ihr Antrag abgelehnt: Sie war während der 14,5 Monate nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und erfüllte daher die notwendige Mindestversicherungszeit nicht.

Ihre Klage gegen diese Entscheidung hatte keine Aussicht auf Erfolg. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit begründet keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.

Hinweis: Die Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann also einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausschließen. Das gilt es bei der Planung der Elternzeit unbedingt zu berücksichtigen!

Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.08.2016 – L 1 AL 61/14
Thema: Sonstiges

Geerbtes Hausgrundstück: Vorkaufsberechtigte sind nicht zur Zahlung unüblich hoher Provisionen verpflichtet

Dritte dürfen mit hohen Kosten nicht belastet werden.

Zwei Brüder hatten ein Hausgrundstück geerbt. Einer der beiden beauftragte einen Makler mit der Vermittlung seines Erbanteils an einen Kaufinteressenten. Sein Anteil wurde auch tatsächlich verkauft. Der Käufer sicherte im Kaufvertrag zu, der Maklerin knapp 30.000 EUR zu zahlen. Außerdem stand in dem Vertrag, dass im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den anderen Erben dieser Betrag stattdessen von diesem zu zahlen sei. Dieser übte dann in Gestalt des anderen Bruders dieses Vorkaufsrecht auch aus – zahlte aber die Maklerprovision nicht. Daraufhin klagte der Makler seine Provision ein.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage allerdings ab, da die Provisionsvereinbarung unüblich hoch und deshalb weder in der vereinbarten Höhe noch in einem auf das übliche Maß reduzierten Umfang gegenüber dem vorkaufsberechtigten Bruder wirksam war. Denn unüblich hohe Maklergebühren verpflichten den Vorkaufsberechtigten nicht.

Hinweis: Sicherlich macht es in diesen Fällen mehr Sinn, den Vorkaufsberechtigten vor der Beauftragung eines Maklers zu fragen, ob er von seinem Recht überhaupt Gebrauch machen möchte.

Quelle: BGH, Urt. v. 12.05.2016 – I ZR 5/15
Thema: Mietrecht

Ungültige Pauschalaussagen: Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung wurden konkretisiert

Damit die eigenen Wünsche nicht nur im Todesfall berücksichtigt werden, sondern auch dann, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht diesbezügliche Regelungen zu treffen.

In einer Patientenverfügung können rechtsverbindliche Angaben dazu gemacht werden, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte, sollte man nicht mehr ansprechbar und einwilligungsfähig sein. Diese Patientenverfügung kann eigenhändig oder notariell verfasst werden.

Außerdem kann durch eine Vorsorgevollmacht eine andere Person bevollmächtigt werden, in solchen Situationen zu entscheiden. Wichtig ist, eine Person als Bevollmächtigten zu bestimmen, mit der man über die Patientenverfügung und die eigenen Vorstellungen und Wünsche gesprochen hat und bei der man davon ausgehen kann, dass sie diese im Ernstfall auch entsprechend umsetzt.

Nach der neueren Rechtsprechung reicht es bei Patientenverfügungen jedoch nicht mehr aus, allgemein zu erklären, dass man keine lebenserhaltenden Maßnahmen oder Ähnliches wünscht. Man muss vielmehr konkrete Angaben zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen (z.B. zur künstlichen Ernährung) im Zusammenhang mit spezifischen Behandlungssituationen (z.B. nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit) machen. Viele der im Internet verfügbaren Muster und Textbausteine genügen diesen Anforderungen nicht mehr.

Hinweis: Es ist daher angeraten, eine bereits aufgesetzte Patientenverfügung auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen bzw. sich bei der Neuerstellung entsprechenden rechtlichen oder ärztlichen Rat einholen.

Thema: Erbrecht

Vollkasko oder Haftpflicht: Restwert oder Gründe der Verkehrssicherung entscheiden über Abschleppkostenübernahme

Der Versicherungsnehmer hat gegenüber seiner Vollkaskoversicherung keinen Anspruch auf die Erstattung von Abschleppkosten, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt.

Der Lkw der Geschädigten geriet in Brand und wurde hierdurch fast vollständig zerstört. Auf Veranlassung der herbeigerufenen Polizei wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Die hierfür entstanden Kosten von fast 5.300 EUR verlangte die Geschädigte von ihrer Kaskoversicherung ersetzt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jedoch entschieden, dass dieser Anspruch auf Erstattung der Kosten nicht besteht, da die Versicherung nur solche Aufwendungen übernimmt, die der Versicherungsnehmer für „geboten“ halten darf. Geboten sind dabei solche Maßnahmen, die erfolgversprechend sind und im verhältnismäßigen Aufwand zum angestrebten Erfolg stehen. Im vorliegenden Fall hatte der ausgebrannte Lkw nur noch einen Restwert von 52 EUR. Bei einem völlig zerstörten und ausgebrannten Fahrzeug hätte daher auch einem Laien einleuchten müssen, dass das Fahrzeugwrack keinerlei Wert mehr verkörpert.

Hinweis: Für Geschädigte ist das Urteil sicherlich nur schwer zu verstehen, da ihnen gemäß der Entscheidung des Gerichts abverlangt wird, vor Ort zu entscheiden, ob ihr ausgebranntes Fahrzeug noch einen Restwert hat oder eben nicht. Da es Versicherungsnehmern meist an Erfahrungssätzen fehlt, dürfte es oftmals nur vom Zufall abhängen, ob die Abschleppkosten von der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Stellt sich heraus, dass das ausgebrannte Fahrzeug über keinerlei Restwert mehr verfügt, bleibt Geschädigten nur der Weg, Abschleppkosten mit ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abzurechnen, da diese zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist – selbst wenn es nicht zu einem Drittschaden gekommen ist. Begründet wird dies damit, dass zur Sicherung des Verkehrs ein Abschleppen des Fahrzeugs regelmäßig veranlasst wird, da es oftmals zu Verschmutzungen der Straße infolge auslaufender Flüssigkeiten kommt.

Quelle: OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2015 – 12 U 101/15
Thema: Verkehrsrecht

Verdachtskündigung einer Betriebsrätin: Der besondere Kündigungsschutz ist nur schwerlich außer Kraft zu setzen

Dem Mitglied eines Betriebsrats zu kündigen, ist sicherlich nicht ganz einfach. Was aber, wenn der Verdacht einer Straftat besteht?

Eine Arbeitgeberin beantragte beim Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds. Das ist nämlich vor Ausspruch einer Kündigung wegen des sogenannten Sonderkündigungsschutzes für Betriebsratsmitglieder erforderlich. Der Betriebsrat erteilte die Zustimmung jedoch nicht, woraufhin der Arbeitgeber vor Gericht zog, um die Zustimmung zur Kündigung ersetzen zu lassen.

Das war geschehen: Die Arbeitgeberin warf der Betriebsrätin vor, einer Vorgesetzten eine Trauerkarte mit dem handschriftlichen Zusatz „Für Dich (bist die nächste)“ in das Dienstpostfach gelegt zu haben. Die Betriebsrätin bestritt den Vorwurf. Die Arbeitgeberin holte daraufhin ein Schriftgutachten ein, wonach der handschriftliche Zusatz „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von der Betriebsrätin stammt. Die höchsten Übereinstimmungsgrade „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ oder „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ konnte der Sachverständige dabei aber nicht feststellen.

Das Arbeitsgericht ersetzte deshalb die Zustimmung zur Kündigung nicht. Eine Verdachtskündigung ist ohnehin nur in sehr wenigen Fällen möglich. Hier war einfach nicht die erforderliche Wahrscheinlichkeit für eine Straftat gegeben. Damit war kein dringender Verdacht für eine Pflichtverletzung vorhanden. Die beschuldigte Betriebsrätin kann weiterhin ihrem Amt nachgehen und arbeiten.

Hinweis: Besonderen Kündigungsschutz genießen nicht nur Betriebsratsmitglieder, sondern beispielsweise auch Wahlbewerber zum Betriebsrat, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Schwerbehinderte sowie Datenschutzbeauftragte und Abfallbeauftragte.

Quelle: LAG Hamm, Beschl. v. 30.08.2016 – 7 TaBV 45/16
Thema: Arbeitsrecht

Elternunterhalt nach Pflichtverletzung: Durch elterlichen Drogenkonsum belastete Kindheit kann zur Zahlungsbefreiung führen

Es kommt immer häufiger vor, dass Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen – vor allem, wenn die Eltern in einem Heim untergebracht werden müssen.

Zuerst stellt sich die Frage, inwieweit die Kinder unter Beachtung ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse überhaupt in Anspruch genommen werden können. In diesem Zusammenhang gelten bei der Berechnung des zu zahlenden Betrags viele Besonderheiten. Diese werden vom Träger der Sozialhilfe häufig erst einmal nicht gesehen oder nicht beachtet und führen bei korrekter Berücksichtigung zu einem deutlich niedrigeren Betrag als gefordert.

Ebenso ist zu prüfen, ob die Eltern, für die der Unterhalt gefordert wird, in der Vergangenheit ihrerseits die Unterhaltspflicht ihren Kindern gegenüber grob verletzt haben.

Wann eine solche Pflichtverletzung vorliegt, ist in der Praxis oft streitig. Das Amtsgericht Bremen hat eine solche Pflichtverletzung in einem Fall anerkannt, in dem der (später pflegebedürftige) Vater seinen Sohn zunächst zu sich nahm und betreute, Alkohol- und Drogenmissbrauch dann aber dazu führten, dass sogar der Sohn drogenabhängig wurde und als Kind in ein Heim kam. Da der Vater dem Sohn sogar mit Suizid drohte, wenn er nicht zu ihm zurückkehre, wurde sogar eine Kontaktsperre verhängt. Kontakte gab es keine mehr, der Sohn wurde glücklicherweise erfolgreich therapiert.

Das Gericht sah aufgrund dieser Vorgeschichte von einer Unterhaltspflicht des Sohns ab. Namhafte Kommentatoren der Entscheidung sehen diese jedoch kritisch. Da sich der Vater zunächst jahrelang um seinen Sohn gekümmert hatte, habe er seine Unterhaltspflicht nicht vollständig vernachlässigt, so die kritische Argumentation.

Hinweis: Beim Elternunterhalt ist es in erster Linie wichtig, auf die korrekte Berechnung des zu zahlenden Unterhalts zu achten. Dazu ist möglichst frühzeitig ein Profi hinzuzuziehen. Die Frage der groben Vernachlässigung der Unterhaltspflicht ist zusätzlich anzusprechen und ebenfalls von Bedeutung; nur sind die Prognosen in dieser Hinsicht nicht so leicht.

Quelle: AG Bremen, Beschl. v. 10.11.2015 – 64 F 2866/14 UV
Thema: Familienrecht

Unzulässige Bannerwerbung: Ein Unternehmen mit lokal begrenztem Angebot darf nicht bundesweit werben

Wirbt ein Unternehmen mit nur lokal verfügbaren Angeboten, die dank moderner Technik nur in geringem Maße überregional einsehbar sind, täuscht es somit dennoch die Verbraucher.

Dieses Urteil wird viele Gewerbetreibende betreffen: Zwei Unternehmen standen beim Angebot von Internetanschlüssen in direktem Wettbewerb zueinander. Allerdings bot das eine Unternehmen seine Dienstleistungen bundesweit an, das andere nur regional begrenzt auf Baden-Württemberg. Das bundesweit tätige Unternehmen klagte nun gegen die sogenannte Bannerwerbung des regional tätigen Unternehmens im Internet. Denn die Bannerwerbung konnte auch außerhalb von Baden-Württemberg und damit außerhalb des Gebiets aufgerufen werden, in dem Internetanschlüsse verfügbar waren.

Das regional tätige Unternehmen macht geltend, die beanstandete Internetwerbung sei durch die Geo-Targeting-Technik für Aufrufe außerhalb Baden-Württembergs gesperrt gewesen. Dabei sei allenfalls mit einem Streuverlust von 5 % zu rechnen – also einer äußerst geringen Aufrufbarkeit außerhalb des eigenen Netzgebiets. Dieses Argument reichte dem Bundesgerichtshof jedoch nicht aus.

Die Werbung war wettbewerbswidrig und dem bundesweit tätigen Unternehmen stand ein Unterlassungsanspruch zu. Solange die Bannerwerbung außerhalb des Vertriebsgebiets selbst nur in geringer Quote abrufbar sei, ist sie zur Täuschung der Verbraucher über die räumliche Verfügbarkeit der Dienstleistungen geeignet.

Hinweis: Nach diesem Urteil lohnt es sich für Betriebe, genau zu überprüfen, ob auch sie betroffen sein könnten.

Quelle: BGH, Urt. v. 28.04.2016 – I ZR 23/15
Thema: Sonstiges

Mängel arglistig verschwiegen: Der Gewährleistungsausschluss schützt Immobilienverkäufer nur begrenzt

Das Verschweigen von Mängeln fliegt nahezu immer auf – zumindest bei Grundstücksgeschäften.

Ein Käufer erwarb ein älteres Haus für 93.000 EUR. Im Keller gab es Farb- und Putzabplatzungen, die auf Feuchtigkeitsschäden hinwiesen. Der Verkäufer verschwieg allerdings, dass bei starken Regenfällen Wasser in den Keller eindringt. Im Kaufvertrag vereinbarten die Parteien einen Gewährleistungsausschluss. Wegen des Wassereinbruchs gab es dann aber erwartungsgemäß Streit; der Käufer verweigerte die Bezahlung des Kaufpreises. Schließlich erklärte dieser auch den Rücktritt vom Vertrag und klagte.

Auch das Gericht stellte fest, dass das Haus mangelhaft und der Käufer tatsächlich zum Rücktritt berechtigt war. Ein Bezug auf den Gewährleistungsausschluss war in diesem Fall nichtig, da der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hatte.

Hinweis: Ehrlich währt eben am längsten. Bitter ist ein solches Verfahren für den Käufer dann, wenn das bezahlte Geld beim Verkäufer nicht mehr vorhanden ist. Deshalb lohnt sich eine intensive Begutachtung vor dem Hauskauf.

Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 18.07.2016 – 22 U 161/15
Thema: Mietrecht

Vererben oder vermachen: Ein womöglich versehentliches Formulierungsdetail kann erhebliche Auslegungsfolgen haben

In handschriftlichen Testamenten werden häufig die Begriffe „vererben“ und „vermachen“ falsch oder missverständlich verwendet. Rechtlich falsch verwendete Worte ändern grundsätzlich nichts an der Wirksamkeit der Bestimmungen, können aber bei der Auslegung des Testaments zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Eine Frau hatte in ihrem handschriftlichen Testament bestimmt, dass die zum Nachlass gehörenden zwei Grundstücke sowie verschiedene einzelne Geldbeträge jeweils von unterschiedlichen Personen „geerbt“ werden sollen. Nun stellte sich die Frage, ob diese Personen zu Miterben oder zu Vermächtnisnehmern geworden waren.

Das Gericht legte das Testament aus und kam zu dem Schluss, dass ein Ehepaar – das Patenkind der Erblasserin und deren Mann – zu jeweils hälftigen Miterben geworden war, die restlichen genannten Personen hingegen nur Vermächtnisnehmer. Als Indiz dafür sah das Gericht an, dass das Ehepaar an erster Stelle im Testament genannt wurde, die Erblasserin einen besonderen Bezug zu der Frau des Paars als Patenkind hatte und dem Ehepaar auch das Restvermögen und somit der Vermögensposten mit dem höchsten Wert des Nachlasses zugewendet wurde.

Hinweis: Die Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer ist von entscheidender Bedeutung. So haftet ein Erbe auch für die Schulden, Forderungen und Pflichtteilsansprüche gegen den Erblasser. Ein Erbe muss sich zudem mit eventuellen anderen Miterben einigen und das Erbe aufteilen. Ein Vermächtnisnehmer hat hingegen einen Anspruch gegen den Erben auf Herausgabe des Vermächtnisses und muss sich um das restliche Erbe nicht kümmern. Daher sollte bei der Erstellung eines Testaments genau darauf geachtet werden, in welcher Form jemand bedacht werden soll.

Quelle: OLG München, Beschl. v. 09.08.2016 – 31 Wx 286/15
Thema: Erbrecht