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Schlagwort: OLG Celle

Personenstandsregistereintrag verweigert: Bei klarer Sachlage darf Datumsfehler im Scheidungsbeschluss der Scheidung nicht im Wege stehen

Auch bei Gericht können Fehler passieren. In diesem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Celle (OLG) landete, war in einem Scheidungsbeschluss das Hochzeitsdatum falsch angegeben worden. Fällt ein solcher Fehler nicht vor Rechtskraft auf, drohen praktische Probleme.

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Antrag abgelehnt: Kein quotenloser Erbschein, wenn die Erbquoten den eindeutigen Erben zugeordnet werden können

Sind mehrere Erben vorhanden, ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen. In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben. Erforderlich ist dies dann nicht, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in dem Erbschein verzichten. Diese gesetzliche Regelung war Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht Celle (OLG).

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Höfeordnung und Nachabfindungsansprüche: Selbst Wertunterschied in Millionenhöhe führt nicht zu Sittenwidrigkeit von Erbverzichtsvertrag

Rechtsstreitigkeiten vor dem Hintergrund der Höfeordnung spielen zumeist in ländlichen Gegenden eine Rolle. Die Höfeordnung regelt die Erbfolge bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Durch diese spezielle gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe über Generationen hinweg erhalten bleiben. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) musste entscheiden, ob ein Verzicht auf den Pflichtteil und die Nachabfindung im Nachhinein für sittenwidrig erklärt werden kann.

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Nachlassforderung trotz Pflichtteilsverzichts: Erben müssen Unterhalt der geschiedenen Witwe zahlen

Dass Erben einer geschiedenen Witwe weiterhin Unterhalt zahlen müssen, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Anwendbarkeit dieser Regelung war beim Oberlandesgericht Celle (OLG) im Zusammenhang mit einem Ehevertrag zu prüfen. In dem Ehevertrag hatten nämlich die Ehefrau und der – nun verstorbene – Ehemann nicht nur den Unterhaltsanspruch recht eigenwillig geregelt, sondern auch gegenseitig auf Pflichtteilsansprüche verzichtet.

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Feststellung widerlegbar: Nachlassgläubiger wird durch Erbenvermutung für den Fiskus nicht in seinen Rechten beeinträchtigt

Ein Nachlass kann nicht herrenlos sein. Existieren von vornherein keine Erben oder sind diese durch eine Ausschlagung weggefallen, steht als letzter möglicher Erbe der Fiskus fest. Dem Fiskus selbst steht ein Ausschlagungsrecht nicht zu. Stellt das Nachlassgericht fest, dass ein anderer Erbe als im konkreten Fall das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist, handelt es sich hierbei aber lediglich um eine widerlegbare Vermutung. Das stellte das Oberlandesgericht Celle (OLG) im folgenden Fall eindeutig dar.

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30 Tage Haft: OLG Celle greift zur Durchsetzung einer Kindesherausgabe hart durch

Sorgerechtsstreitigkeiten sind immer eine ernste Sache. Im folgenden Fall jedoch sah sich selbst das zuständige Oberlandesgericht Celle (OLG) – bei dem man davon ausgehen kann, dass es schon so einige harte Fälle erlebt hat – gezwungen, statt eines Ordnungsgelds eine Haftstrafe gegen eine Mutter zu verhängen. Denn diese hatte eine besondere Widerspenstigkeit gegenüber der getroffenen Sorgerechtsentscheidung an den Tag gelegt.

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75 % Haftungsquote: Müllabfuhr haftet nach Kollision eines Müllcontainers mit einem Pkw

Laut Rechtsprechung verschiedener Gerichte darf an Müllfahrzeugen im Einsatz nur langsam vorbeigefahren werden – also mit Schrittgeschwindigkeit oder mit zwei Metern Sicherheitsabstand. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) unterzog diese Alltagspraxis einer Prüfung. Anlass gab die Versicherung, bei der die Müllentsorgungsfirma ihre Fahrzeuge versichert hatte und die Schadensersatzzahlungen mit den Hinweis verweigerte, dass der entstandene Kollisionsschaden allein der Unfallgegnerin anzulasten sei.

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Fehlerhaftes Aufgebotsverfahren: Fehlen des Adressaten im Aufgebot zur Geltendmachung des Anspruchs ist erheblicher Verfahrensmangel

Haben Erben die Befürchtung, dass unbekannte Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind, gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Aufgebotsverfahren einzuleiten. Sinn dieses Verfahrens ist es, Nachlassgläubiger auf diesem Weg aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden. Kommen die Nachlassgläubiger dieser Aufforderung nicht nach, werden den Erben weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich gegen diese nachträglichen Forderungen zur Wehr zu setzen – so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Celle (OLG).

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