Amtspflichtverletzung: Notar haftet für Schaden durch verspätetes Nachlassverzeichnis
Pflichtteilsberechtigte können von Erben verlangen, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Notar haften muss, wenn er ein solches Nachlassverzeichnis zu spät erstellt und dadurch – wie hier – einen nicht unerheblichen Schaden auf Seiten des ihn beauftragenden Erben verursacht hat.