Ohne Insolvenzverfahren: Nachlassverwaltung darf bei überschuldetem Nachlass beendet werden
Bei einem unübersichtlichen Nachlass sowie zum Schutz der Erben kann durch das Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung angeordnet werden. Gegenstand eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) war dabei die Frage, ob eine solche Nachlassverwaltung bei einem überschuldeten Nachlass beendet werden darf.