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Schlagwort: Testament

Widerruf des Schenkungsangebots im Testament: Erben müssen unterschiedlich hohe Todesfallleistungen untereinander gleich aufteilen

Wird einem in einer Lebensversicherung eine Bezugsberechtigung im Todesfall eingeräumt, sollte man sich nicht sicher sein, den dort genannten Betrag auch zu erhalten. Denn ein zu einem späteren Zeitpunkt erstelltes Testament kann dieses sogenannte Schenkungsangebot schnell zunichte machen, wie es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) der Fall war.

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Zeitpunkt einer Auflassungserklärung: Vorsicht vor Verfügungen des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts

Verfügungen eines Testamentsvollstreckers setzen voraus, dass der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat und die Annahme gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wurde. Mit einer Verfügung, die bereits vor diesem Zeitpunkt vorgenommen wurde, musste sich das Oberlandesgericht München (OLG) beschäftigen.

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Keine wirksame Erbeinsetzung: Beispielhafte Benennung im Testament zur Deutlichmachung von Erbvoraussetzungen reicht nicht

In dem Fall hatte eine im Jahr 2021 verstorbene kinderlose und verwitwete Erblasserin ein handschriftliches Testament errichtet und dort verfügt: „Die Person, die mich bis zu meinem Tode pflegt und betreut, soll mein gesamtes Vermögen bekommen! Zurzeit ist dies: Frau xx.xx.“ Die Frage, die sich dem Oberlandesgericht München (OLG) nun stellte, war, ob eine solche beispielhafte Benennung für die Erteilung eines Erbscheins an „Frau xx.xx.“ ausreicht.

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Auskunftsrecht bejaht: Nachvermächtnisnehmer kann Anspruch auf Bestandsverzeichnis haben

Gegenstand des folgenden Rechtsstreits vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) war einmal mehr die Auslegung eines Testaments, das im Jahr 1986 verfasst wurde. Ausschlag dafür gab der Wunsch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Die Erben waren der Auffassung, dass dieser unerfüllt bleiben müsse, da es sich bei dem Antragsteller um einen Vermächtnisnehmer handle, der durch Geltendmachung seines Pflichtteils das Vermächtnis stillschweigend ausgeschlagen und damit auch auf weitere Ansprüche verzichtet habe.

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Gesetzliche Vermutungsregelung: Auslegung der Vor- und Nacherbschaft in einem gemeinschaftlichen Testament

Wer über Antworten auf offene Fragen mutmaßen muss, sucht nach Anhaltspunkten, die nahelegen, was mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint gewesen war. So auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG), das mit der Interpretation eines handschriftlich verfassten letzten Willens betraut wurde. Und siehe da: Die Bestimmung von Ersatzerben gab dem Gericht einen Wink in die vermutet richtige Richtung.

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Erbt, erhält oder vermacht? Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis ist einzelfallabhängig

Bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung wird bei privat erstellten Testamenten nicht immer klar getrennt, ob es sich bei der Zuwendung um ein Vermächtnis oder um eine Erbeinsetzung handeln soll. Die letztwilligen Verfügungen müssen daher häufig ausgelegt werden – so auch im folgenden Fall des Amtsgerichts Hameln (AG).

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Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung: Vom Schlusserben zum Ersatzerben durch Ausschlagung der angefallenen testamentarischen Erbfolge

Im folgenden Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) ging es um die Frage, inwieweit ein Kind bei dessen bindender Einsetzung als Schlusserbe im Fall einer Erbausschlagung durch den testamentarischen Haupterben auch gleichsam als Ersatzerbe anzusehen ist. Zu kompliziert? Dann lesen Sie selbst.

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Verbot im Heimgesetz: Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands kann wirksam sein

Die landesrechtlichen Vorgaben für die Betreiber von Heimen sehen vor, dass es dem jeweiligen Träger untersagt ist, sich von oder zugunsten von Bewohnern Geld oder geldwerte Leistungen versprechen zu lassen, die über das vereinbarte Entgelt hinausgehen. Unter das Verbot fällt auch die Erbeinsetzung zugunsten des Trägers bzw. Betreibers eines Heims. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) musste klären, ob ein Wohlfahrtsverband bedacht werden darf, zu dessen Mitgliedern das Heim zählt, in dem die Erblasserin vor ihrem Tod wohnte.

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