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Schlagwort: Testament

Entlassungs- oder Fortführungsinteresse? Entlassung eines Testamentsvollstreckers sollte nur aus wichtigem Grund erfolgen

Das Nachlassgericht kann einen Testamentsvollstrecker entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, beispielsweise eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung des Amts. Genau deshalb schaute das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) noch einmal auf das Urteil vom Amtsgericht (AG) und kam zu einem anderen Ergebnis als die dortigen Kollegen, was die Vorwürfe gegen einen Testamentsvollstrecker anging.

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Testierfreiheit vor Eheschließungsfreiheit: Erblasser droht Sohn bei Heirat der Lebensgefährtin mit Enterbung

Das Oberlandesgericht München (OLG) musste sich mit der Wirksamkeit einer Klausel in einem privatschriftlichen Testament beschäftigen. Der Erblasser hatte zwei Söhne, die er jeweils hälftig zu seinen Erben einsetzte. Auf der letzten Seite des Testaments verfügte der Erblasser, dass er seinen namentlich benannten Sohn enterbt, sollte dieser seine derzeitige Lebensgefährtin heiraten. So etwas kann doch nicht zulässig sein – oder etwa doch?

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Internationales Testamentsvollstreckerzeugnis: Ohne ausdrückliche Rechtswahl gilt Gesamtrechtsnachfolge des letzten gewöhnlichen Aufenthaltstaats

Dass die Europäische Erbrechtsverordnung auch Regeln für die Gesamtrechtsnachfolge vorgibt, wenn verstorbene EU-Bürger ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem außereuropäischen Staat hatten, war vor kurzem Thema vor dem Amtsgericht Bonn (AG). Anlass war die Gegenwehr zweier Hinterbliebener in Deutschland, die die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses für einen sogenannten Executor in Afrika zu verhinden versuchten.

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Erbeinsetzung oder Vermächtnis: Entscheidung erst durch notwendige Feststellung zu Wertverhältnissen möglich

Ein Vermächtnis ist eine Vermögenszuwendung an eine Person, ohne dass diese als Erbe eingesetzt wird. Vermacht man sein Vermögen oder einen Bruchteil dessen einem Bedachten, ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen. Stehen dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zu, ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass dieser als Erbe eingesetzt werden sollte. Unterscheidungskriterium ist der Wert des Gegenstands, wie auch das Oberlandesgericht München (OLG) hier nochmals klarstellen musste.

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Widerruf des Schenkungsangebots im Testament: Erben müssen unterschiedlich hohe Todesfallleistungen untereinander gleich aufteilen

Wird einem in einer Lebensversicherung eine Bezugsberechtigung im Todesfall eingeräumt, sollte man sich nicht sicher sein, den dort genannten Betrag auch zu erhalten. Denn ein zu einem späteren Zeitpunkt erstelltes Testament kann dieses sogenannte Schenkungsangebot schnell zunichte machen, wie es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) der Fall war.

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Zeitpunkt einer Auflassungserklärung: Vorsicht vor Verfügungen des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts

Verfügungen eines Testamentsvollstreckers setzen voraus, dass der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat und die Annahme gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wurde. Mit einer Verfügung, die bereits vor diesem Zeitpunkt vorgenommen wurde, musste sich das Oberlandesgericht München (OLG) beschäftigen.

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Keine wirksame Erbeinsetzung: Beispielhafte Benennung im Testament zur Deutlichmachung von Erbvoraussetzungen reicht nicht

In dem Fall hatte eine im Jahr 2021 verstorbene kinderlose und verwitwete Erblasserin ein handschriftliches Testament errichtet und dort verfügt: „Die Person, die mich bis zu meinem Tode pflegt und betreut, soll mein gesamtes Vermögen bekommen! Zurzeit ist dies: Frau xx.xx.“ Die Frage, die sich dem Oberlandesgericht München (OLG) nun stellte, war, ob eine solche beispielhafte Benennung für die Erteilung eines Erbscheins an „Frau xx.xx.“ ausreicht.

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Auskunftsrecht bejaht: Nachvermächtnisnehmer kann Anspruch auf Bestandsverzeichnis haben

Gegenstand des folgenden Rechtsstreits vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) war einmal mehr die Auslegung eines Testaments, das im Jahr 1986 verfasst wurde. Ausschlag dafür gab der Wunsch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Die Erben waren der Auffassung, dass dieser unerfüllt bleiben müsse, da es sich bei dem Antragsteller um einen Vermächtnisnehmer handle, der durch Geltendmachung seines Pflichtteils das Vermächtnis stillschweigend ausgeschlagen und damit auch auf weitere Ansprüche verzichtet habe.

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Gesetzliche Vermutungsregelung: Auslegung der Vor- und Nacherbschaft in einem gemeinschaftlichen Testament

Wer über Antworten auf offene Fragen mutmaßen muss, sucht nach Anhaltspunkten, die nahelegen, was mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint gewesen war. So auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG), das mit der Interpretation eines handschriftlich verfassten letzten Willens betraut wurde. Und siehe da: Die Bestimmung von Ersatzerben gab dem Gericht einen Wink in die vermutet richtige Richtung.

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