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Schlagwort: OLG Düsseldorf

Unbeachtlicher Motivirrtum: Erbschaftsausschlagung sollte nie auf reinen Einschätzungen beruhen

Immer wieder müssen sich Gerichte mit den Voraussetzungen einer erfolgreichen Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung beschäftigen. Grundlage ist die Annahme, dass derjenige, der die Erbschaft ausschlug, sich derart über Zusammensetzung und Wert irrte, dass ihm dabei ein beachtlicher Irrtum unterstellt werden darf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) stellte klar, wie hoch die Hürden hierfür sind.

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Testamentsauslegung: „Unsere Kinder“ kann in der Gesamtbetrachtung den Stiefsohn miteinbeziehen

Wie so oft in Erbschaftsangelegenheiten war auch in diesem Fall die Frage, was mit einer Formulierung in einem gemeinschaftlichen Testament zweier Eheleute konkret gemeint sein könnte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) betrachtete die Gesamtlage und traf hinsichtlich einer allgemeinhin im Sprachgebrauch und in Testamenten nicht ungewöhnlichen Formulierung eine folgerichtige Entscheidung.

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Vorbeugung von Missbrauch: Festivalbetreiber darf Rücktauschfrist und Betragsgrenze von Token festsetzen

Ein Token – einst der Begriff für einen frühgeschichtlichen Rechenstein – hat sich heute zwar ins Digitale verflüchtigt, dabei aber nicht an Wert verloren. So gelten Bitcoins als Token oder auch Wertmarken auf Festivals – eine praktische Sache für beide Seiten an den dortigen Verkaufstheken. Was aber damit passiert, wenn man zu viel davon gekauft hat und nach der Veranstaltung weder Lust noch Zeit für einen sofortigen Umtausch hat, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entscheiden.

Bei einem großen Musikfestival durften Besucher nur mit speziellen Token bezahlen, etwa für Essen und Getränke. Diese Token konnte man nur direkt auf dem Festivalgelände kaufen – und auch nur dort wieder zurücktauschen. Die Regeln des Veranstalters sahen vor: Der Rücktausch ist nur während der Öffnungszeiten an den Festivalkassen und nur bis zu einem Höchstwert von 50 EUR möglich. Nach dem Festival oder im nächsten Jahr ist eine Rückgabe nicht mehr erlaubt. Ein Verbraucherschutzverband klagte dagegen. Die Begründung: Gerade am Ende des Festivals sei der Andrang groß. Manche könnten ihre restlichen Token nicht mehr loswerden – zum Beispiel, weil sie schnell zum Zug müssten. Auch die Grenze von 50 EUR sei unfair, da die Besucher vorab nicht wissen könnten, wie viel sie auf dem Gelände brauchen.

Das OLG sah das anders. Es hielt die Regelungen durchaus für rechtens. Die Rücktauschfrist sei zugegeben zwar kurz, deshalb aber nicht automatisch unangemessen. Besucher wüssten schließlich vorher, dass die Token nur auf dem aktuellen Festival gelten. Außerdem sei ein späterer Rücktausch aufwendig – und zwar für beide Seiten. Eine Rückgabe nach dem Festival oder gar erst im nächsten Jahr würde zudem die Gefahr erhöhen, dass gefälschte Token auftauchen. Auch die Grenze von 50 EUR sei verständlich. Laut Veranstalter geben die meisten Besucher sowieso höchstens 35 EUR pro Tag aus. Wer deutlich mehr Token zurückgeben wolle, handle daher eher ungewöhnlich – was ein Hinweis auf Missbrauch sein könne.

Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Der Bundesgerichtshof soll in der nächsten Instanz klären, ob solche Fristen grundsätzlich erlaubt sind.

Quelle: OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2025 – I-20 UKl 9/24

 

Gemeinschaftliches Testament: Wiederverheiratungsklausel zur Vorerbschaft ohne Bindungswirkung auf Verfügungen von Todes wegen

Wechselbezügliche Verfügungen im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht ohne weiteres geändert werden. Die Eheleute haben daher die Möglichkeit, hiervon abweichende Vereinbarungen zu treffen, so dass der überlebende Ehegatte in seiner Verfügungsbefugnis frei ist. Eine derartige Vereinbarung war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG).

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Vertretungsverhältnisse beachten: Genehmigungsfreiheit einer Erbanteilsübertragung an einen Minderjährigen

Um Minderjährige zu schützen, dürfen bestimmte Verfügungen zu ihren Gunsten nicht getroffen werden, sobald hiermit auch die Übernahme von Belastungen verbunden ist. Da sie in der Regel von ihren Eltern gesetzlich vertreten werden, bedarf es bei Übertragungen an die Kinder häufig einer Genehmigung durch das Familiengericht. Ein Fall, in dem die Eltern von ihrem Vertretungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen waren, war kürzlich Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG).

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Insolvenzanfechtung: Vermächtniserfüllung ist keine unentgeltliche Verpflichtung

Stellt sich nach der Annahme einer Erbschaft heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht gezogen werden, um dem Nachlass zuvor ausgesondertes Vermögen wieder zurückzuführen. Das ist meist der Fall, wenn die Aussonderung aus dem Nachlass unentgeltlich – also ohne Gegenleistung – erfolgt ist. Mit einem solchen Anfechtungsfall musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) auseinandersetzen.

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Handynutzender Busfahrer: Lebenslanges Fahrverbot durch marktbeherrschendes Unternehmen ist unverhältnismäßig

Dieser Fall hat natürlich auch seine Relevanz im Verkehrsrecht. Dennoch ist der arbeitsrechtliche Aspekt hier auschlaggebend. Denn es war eine Verkehrsgesellschaft, die einem Busfahrer, der durch einen Subunternehmer angestellt war, eine lebenslange Sperre erteilt hat, die natürlich eine Kündigung nach sich zog. Nun war es am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG), diese weitreichenden Folgen mit der Ordnungswidrigkeit der Handynutzung am Steuer abzuwägen.

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Erbschaftsausschlagung wirksam: Ausfertigung notarieller Ausschlagungserklärung erfüllt gesetzliches Formerfordernis

Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt durch Erklärung zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form, in der Regel durch notarielle Beurkundung. Darüber hinaus ist die Ausschlagung fristgebunden, wobei für den Beginn der Frist auf die Kenntnis des Ausschlagenden von der Erbschaft abgestellt wird. Mit den Besonderheiten dieses Form- und Fristerfordernisses musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) beschäftigen.

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Streichung des Ersatzerben: Offensichtlich bedachte Erbreihenfolge schließt Spielräume bei Testamentsauslegung aus

Oft genug muss gerichtlich geklärt werden, was ein Erblasser womöglich gewollt hatte, als dieser schlichtweg unklare oder stark lückenhafte Formulierungen in seiner letztwilligen Verfügung wählte. Im Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) verhielt es sich umgekehrt. Hier sahen Nachkommen mehr Raum für eine Testamentsauslegung zu ihren Gunsten, als der Erblasser selbst offengelassen hatte.

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