Erlaubnistatbestandsirrtum: Kein Schmerzensgeld trotz abgetrennter Hand
Manche juristische Begriffe sind sperrig, aber bildhaft erklärt durchaus einfach zu verstehen. Der Fall des Landgerichts Koblenz (LG) war zwar für eine der beiden Streitparteien durchaus schmerzhaft, verdeutlicht jedoch anschaulich den sogenannten „Erlaubnistatbestandsirrtum“. Lesen Sie hier, warum man sich nach einem folgenschweren Irrtum keiner Konsequenz gegenüber sieht – ein schlechtes Gewissen einmal ausgenommen.