Europäisches Nachlasszeugnis: Gericht darf offensichtliche Einwände selbst prüfen
Ein Europäisches Nachlasszeugnis dient dazu, dass Erben ihre Erbenstellung im europäischen Ausland nachweisen können. Das Nachlassgericht hatte hier den Antrag der Tochter einer Verstorbenen auf ein solches Dokument abgelehnt, weil ein Sohn der Erblasserin dem widersprochen hatte. In dem darauffolgenden Verfahren ging es nun darum, ob ein solches Zeugnis trotz des Einwands eines Miterben ausgestellt werden kann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) war gefragt.