Kein Beschluss nach Aktenlage: Kinder müssen vom Familienrichter angehört werden
Über Kinder darf nicht wie über Sachen – also nie nach Aktenlage – entschieden werden. Das Gericht muss sich stets einen persönlichen Eindruck vom betroffenen Kind verschaffen und es kennenlernen. Weil es daran mangelte, hob das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) die Entscheidung eines Familienrichters als verfahrensfehlerhaft auf und gab ihm auf, die erforderliche Anhörung nachzuholen.