Notfallkater Rocky: Tierhalter müssen Kosten für Behandlung auch tragen, wenn Dritte die Rettung veranlassen
Wer trägt im Fall einer Tierrettung eigentlich die angefallenen Kosten, wenn die Notbehandlung nicht etwa vom Halter, sondern von einem tierlieben fremden Finder des zuvor entlaufenen Tiers beauftragt wurde? Das Amtsgericht München (AG) musste zu dieser interessanten Frage eine Antwort finden.