Zugunsten der Fahrschüler: Fahrschule darf nach Verkehrsunfall trotz Schadensminderungspflicht typgleichen Ersatzwagen anmieten
Grundsätzlich kann der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die Kosten für einen Mietwagen ersetzt verlangen. Allerdings ist ein Ersatz nur insoweit zu leisten, als der Betrag objektiv erforderlich ist, um der vertragsgemäßen Schadensminderungspflicht nachzukommen. Das Amtsgericht München (AG) musste entscheiden, ob es einer Fahrschule zugestanden werden kann, ein typgleiches Fahrzeug anzumieten. Das AG sagte ja – lesen Sie hier, warum.